kann alg2 zurück gefordert werden? Bitte Hilfe!
Verfasst: 23.04.2009 09:36
Vielleicht könnt ihr mir bei folgender Frage helfen?
es geht um eine Bekannte und ich will ihr nichts falsches sagen
also, Sie (27) hat ein Kind (3) lebte alleine und bezog alg2.
Sie hatte einen Freund, dieser war Angestellter und verdiente durchschnittlich.
Er wohnte aber NICHT bei ihr und sie hatten auch immer getrennte Konten und getrennte Finanzen.
Klar, ab und zu hat er sie mal zum essen eingeladen oder etwas bezahlt wenn was kaputt war etc.
Sie haben sich dann ganz spontan entschieden zu Heiraten und zusammen zu ziehen.
Sie heirateten am 10.september 2008 und sie meldete auch sofort alg2 ab, auch die Übernahme der Kindergarten gebühren usw.
sie bezog das letzte mal alg2 im August 2008, wo sie noch alleine lebte und nicht verheiratet war.
wie gesagt, im september wurde geheiratet und sie hat auch gleich alle leistungen abgemeldet und für september auch nichts mehr bekommen da sie ja ab da verheiratet war und es ein "Familieneinkommen" gab.
Nun hat sie angst das ihr die arbeitsagentur irgendwas kann? ... weil sie alleinerziehend war, alg2 bezogen hat und plötzlich geheiratet hat.
sie haben vorher wie gesagt aber wirklich nicht zusammen gewohnt und auch getrennte konten gehabt.
er machte ihr wohl dann einen Heiratsantrag und sie haben auch knall auf fall geheiratet.
frage: kann die arbeitsagentur irgendwelche leistungen zurück fordern?
nein, oder?
Vielen Dank schonmal!
Mit freundlichen Grüßen
Marion
es geht um eine Bekannte und ich will ihr nichts falsches sagen
also, Sie (27) hat ein Kind (3) lebte alleine und bezog alg2.
Sie hatte einen Freund, dieser war Angestellter und verdiente durchschnittlich.
Er wohnte aber NICHT bei ihr und sie hatten auch immer getrennte Konten und getrennte Finanzen.
Klar, ab und zu hat er sie mal zum essen eingeladen oder etwas bezahlt wenn was kaputt war etc.
Sie haben sich dann ganz spontan entschieden zu Heiraten und zusammen zu ziehen.
Sie heirateten am 10.september 2008 und sie meldete auch sofort alg2 ab, auch die Übernahme der Kindergarten gebühren usw.
sie bezog das letzte mal alg2 im August 2008, wo sie noch alleine lebte und nicht verheiratet war.
wie gesagt, im september wurde geheiratet und sie hat auch gleich alle leistungen abgemeldet und für september auch nichts mehr bekommen da sie ja ab da verheiratet war und es ein "Familieneinkommen" gab.
Nun hat sie angst das ihr die arbeitsagentur irgendwas kann? ... weil sie alleinerziehend war, alg2 bezogen hat und plötzlich geheiratet hat.
sie haben vorher wie gesagt aber wirklich nicht zusammen gewohnt und auch getrennte konten gehabt.
er machte ihr wohl dann einen Heiratsantrag und sie haben auch knall auf fall geheiratet.
frage: kann die arbeitsagentur irgendwelche leistungen zurück fordern?
nein, oder?
Vielen Dank schonmal!
Mit freundlichen Grüßen
Marion