kann alg2 zurück gefordert werden? Bitte Hilfe!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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käseschnitte
Beiträge: 3
Registriert: 23.04.2009 09:33

kann alg2 zurück gefordert werden? Bitte Hilfe!

Beitrag von käseschnitte »

Vielleicht könnt ihr mir bei folgender Frage helfen?

es geht um eine Bekannte und ich will ihr nichts falsches sagen

also, Sie (27) hat ein Kind (3) lebte alleine und bezog alg2.
Sie hatte einen Freund, dieser war Angestellter und verdiente durchschnittlich.
Er wohnte aber NICHT bei ihr und sie hatten auch immer getrennte Konten und getrennte Finanzen.
Klar, ab und zu hat er sie mal zum essen eingeladen oder etwas bezahlt wenn was kaputt war etc.

Sie haben sich dann ganz spontan entschieden zu Heiraten und zusammen zu ziehen.
Sie heirateten am 10.september 2008 und sie meldete auch sofort alg2 ab, auch die Übernahme der Kindergarten gebühren usw.
sie bezog das letzte mal alg2 im August 2008, wo sie noch alleine lebte und nicht verheiratet war.

wie gesagt, im september wurde geheiratet und sie hat auch gleich alle leistungen abgemeldet und für september auch nichts mehr bekommen da sie ja ab da verheiratet war und es ein "Familieneinkommen" gab.


Nun hat sie angst das ihr die arbeitsagentur irgendwas kann? ... weil sie alleinerziehend war, alg2 bezogen hat und plötzlich geheiratet hat.
sie haben vorher wie gesagt aber wirklich nicht zusammen gewohnt und auch getrennte konten gehabt.

er machte ihr wohl dann einen Heiratsantrag und sie haben auch knall auf fall geheiratet.

frage: kann die arbeitsagentur irgendwelche leistungen zurück fordern?

nein, oder?

Vielen Dank schonmal!

Mit freundlichen Grüßen
Marion
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Wenn beide getrennt gewirtschaftet haben, nicht zusammengewohnt haben und man ihr nichts derartiges nachweisen kann, das er ihr geholfen, finanziell unterstützt etc hat, was soll man da nachfordern?

Auch wenn sich das für mich schon seltsam liest, Knall auf Fall in die Ehe, es sei dahingestellt.

Sie hat für September 08 nichts bekommen, schreibst Du. also hat sie Ende Juli/Anfang August das letzte Mal Geld von Denen bekommen.

Somit sind Nachforderungen nicht berechtigt.

Sollte es dennoch eine Anhörung geben, weil man ihr etwas anderes unterstellen will, kann sie Stellung dazu nehmen. In der Beweispflicht ist das Amt, denn wenn die Geld zurück wollen, müssen Sie ihr zutreffende Gründe nachweisen.

Können sie das nicht, brauch sie sich keine Sorgen machen.

Gab es denn schon einen Rückforderungsbescheid?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
käseschnitte
Beiträge: 3
Registriert: 23.04.2009 09:33

Beitrag von käseschnitte »

Hallo

nein es gab keinen Rückforderungsbescheid oder dergleichen.

Sie hatte sich eben nur gedanken gemacht ob das alles so ok war.

es war aber tatsächlich so wie beschrieben.

sie haben getrennt gewohnt, sie stande in ihrer Wohnung allein im Mietsvertrag und er hatte seine Wohnung wo er auch miete zahlte
und sie haben auch wirklich getrennt gewirtschaftet. jeder hatte sein eigenes Konto.

Klar, er hat sie schonmal zum essen eingeladen oder als ihre waschmaschine kaputt ging hat er eine neue bezahlt weil sie nicht so das geld hatte .. hatte er ihr quasi geschenkt.

aber jeder hatte getrennt seine fixkosten bezahlt und auch jeder hatte seinen eigenen kühlschrank gefüllt.

Tja, dann machte der gute ihr einen Heiratsantrag und sie sagte "Ja" (sie hatten aber so oder so vor in baldiger Zukunft zusammen zu ziehen)
naja, dann hatten sie sich direkt beim Standesamt angemeldet und einen Monat nach antrag geheiratet. Noch vor der Hochzeit hat sie sämtliche sachen abgemeldet (alg2, unterhaltsvorschuss, kosten für unterkunft) und es wurde dann auch direkt eingestellt.
das letzte mal hat sie ende juli/anfang august leistungen bezogen und im september haben sie geheiratet, sind zusammen gezogen und haben auch ein gemeinsames Konto eröffnet.

sie macht sich eben nur gedanken weil es ja tatsächlich etwas "komisch" klingt.

danke für deine antwort.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo käseschnitte
Deine Bekannte braucht sich wirklich keinerlei Sorgen zu machen wie nonsens schon schrieb.
Alg2 ist eine "bedarfsdeckende Leistung". Der Bedarf war während des Leistungsbezugs da, als der wegfiel wurden keine Leistungen mehr beansprucht.
Es wird also nichts zurückgefordert im Nachhinein.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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