AOK Zuzahlung Befreiung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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d.riebe
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AOK Zuzahlung Befreiung

Beitrag von d.riebe »

Hallo
Wir haben ein Problem mit der AOK/Rheinland
Schon viele Jahre haben wir immer nach Zahlung von ca 41,-EUR,oder bei erreichung von diesen 1% Zuzahlung (Sammeln der Arzt und Apotheken-Quittungen)diesen Grünen Beleg der Zuzahlungsbefreiung bekommen.Nun war ich am 17.04.bei der AOK und unsere Quittungen vorgelegt(1%erreicht)Nun heißt es auf einmal das wir 2% voll haben müssen,da wir im 1.Quartal keinen Arzt aufsuchten(Weil Medikamente ja noch ausreichten)haben wir Tatsächlich uns 10,-EUR sparen wollen und den Arztbesuch so raus zögerten.
Ist das nun die Strafe,weil wir nicht zum Doktor gingen,nun über 40,-EUR(Die wir zum Leben brauchen)mehr zahlen müssen und erst bei erreichen der über 80,-EUR diese Befreiung bekommen?
Wollen die Krankenkassen da den Ärzten was gutes tun,auf Kosten von uns.
Wir haben nun Rezepte die wir nicht einlösen können,weil wir nicht die 15,-dafür haben.
Ist das alles noch normal.
Gruß Dieter und Inge
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Hallo,

ich habe mal ein bischen bei Google gesucht. Also da stand was, das man um unter diese Chronikerregelung zu fallen, mindestens ein Jahr lang jedes Quartal wegen der selben Erkrankung in Behandlung gewesen sein muss.

Wenn ihr aber schon einige Jahre unter die Chronikerregelung fallt, kann das doch nicht zwingend vorgeschrieben sein. Davon konnte ich jedenfalls nirgends etwas entdecken.

Vielleicht war das mal wieder ein übereifriger Sachbearbeiter bei der Kasse. Ich würde nochmal hingehen und mir die gesetzliche Grundlage dafür zeigen lassen. Notfalls eben zum Vorgesetzten.

LG und berichte doch mal, wie es weiter geht.
d.riebe
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Beitrag von d.riebe »

mindestens ein Jahr lang jedes Quartal wegen der selben Erkrankung in Behandlung gewesen sein muss.

Genau das sagte man uns auch vom Sachbearbeiter(Hat ihm beisein mit Chef Telefoniert)

Wenn ihr aber schon einige Jahre unter die Chronikerregelung fallt, kann das doch nicht zwingend vorgeschrieben sein. Davon konnte ich jedenfalls nirgends etwas entdecken.

Davon finden wir auch nichts.Es kann doch nicht sein,das man unbedingt zum Arzt muß,um in die 1% Regelung zu bleiben.Es geht einem gut,man hat noch genug Medikamente,was soll man dann beim Arzt?Ihm die 10,-EUR geben damit man in der Regelung von 1% bleibt?Und dann vielleicht die Frage stellen zu lassen,was man für ein anliegen hat?Vielleicht ihm sagen es geht nur um diese Regelung der AOK?Oder das man sich 41,-EUR sparen möchte.Geht es vielleicht nur darum das die Krankenkasse dem Doktor Patienten zuschiebt?
Wir verstehen die Welt nicht mehr.
Wissen auch nicht ob so eine Macherei bekannt ist.
Es sind gerade 17 Tage über das Quartal und wir haben in diesen 17 Tagen schon über 50,-EUR an Arzt und Rezeptgebühren gezahlt.Was uns am Ende des Monats fehlt.
mfg Dieter
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Rein theoretisch hättest Du auch im Januar die 41€ bei der Kasse zahlen können und sofort die Befreiung bekommen. Das machen doch ganz viele. Wenn Du chronisch krank bist, ist das wohl möglich. Also irgendwie verstehe ich nicht, was die da bei euch abziehen.
d.riebe
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Beitrag von d.riebe »

Ja bekommen jedes Jahr im Oktober diese Aufforderung,haben aber noch nie diese Vorrauszahlung gemacht.Sondern immer die Beläge gesammelt und wenn die 41,-EUR zusammen waren,bekam man die Befreiung für den Rest des Jahres.
Dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,

Ihr habt doch sicherlich von der Krankenkasse den Bogen für den Arzt bekommen, wo er in ständiger Behandlung ist.

Wenn nicht:
Das müsst Ihr mit der AOK schnell klären. Die haben Bescheinigungen für den behandelnden Arzt.
Dort steht drin, dass er jedes Quartal regelmäßig den Arzt konsultiert hat, weil sich sonst der Gesundheitszustand verschlechtert(könnte).

Wichtig ist, das er ständig bei dem Arzt in Behandlung ist also jedes Quartal. Und auch jedes Quartal so ziemlich die gleichen Medikamente verschrieben bekommt, oder ist das bei euch nicht so abgelaufen?

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
d.riebe
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Beitrag von d.riebe »

DjTermi hat geschrieben:Hallo,

Ihr habt doch sicherlich von der Krankenkasse den Bogen für den Arzt bekommen, wo er in ständiger Behandlung ist.

Wenn nicht:
Das müsst Ihr mit der AOK schnell klären. Die haben Bescheinigungen für den behandelnden Arzt.
Dort steht drin, dass er jedes Quartal regelmäßig den Arzt konsultiert hat, weil sich sonst der Gesundheitszustand verschlechtert(könnte).

Wichtig ist, das er ständig bei dem Arzt in Behandlung ist also jedes Quartal. Und auch jedes Quartal so ziemlich die gleichen Medikamente verschrieben bekommt, oder ist das bei euch nicht so abgelaufen?

Gruß
Nein so ist es nicht abgelaufen.
Bekommen wohl jedes Quartal,immer die gleichen Medikamente.
Aber da wir im 1.Quartal noch genug Medikamente hatten und uns die 10,-EUR sparen wollten,sind wir nicht im 1.Quartal zum Arzt und das ist nun das Problem.Haben aber nun im 2.Quartal schon über 50,-EUR an Arzt und Medikamente zusammen.Da nun das 1.Quartal fehlt,sind wir in diese 2% oder 82,-EUR eingestuft.Das finden wir nicht gut,da spart man an Arztbesuch und wird dafür Bestraft,weil man jeden EURO spart.
Das werden wohl auch andere machen und durch diese Maßnahme früher unter die Erde kommen.
Schönen Sonntag noch
Gruß Dieter
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Also ich weiss nur von meiner Mutter, das sie definitiv nicht in jedem Quartal beim Arzt war. Da hat nie ein Hahn nach gekräht. Sie wurde einmal als Chronisch krank anerkannt und dann war es gut. Klar muss man in regelmäßiger Behandlung sein. Das kann doch aber nicht bedeuten, das man in jedem Quartal dort auf der Matte stehen muss.
Wo steht das denn geschrieben?
d.riebe
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Beitrag von d.riebe »

[quote="ayumi" Das kann doch aber nicht bedeuten, das man in jedem Quartal dort auf der Matte stehen muss.
Wo steht das denn geschrieben?[/quote]

Genau das meinen wir auch,aber nun wird es von uns verlangt
Dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Doch, die Krankenkasse setzt das als Bedingung.

Guter Beitrag dazu findest Du hier...

AOK
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
d.riebe
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Beitrag von d.riebe »

DjTermi hat geschrieben:Doch, die Krankenkasse setzt das als Bedingung.

Guter Beitrag dazu findest Du hier...

AOK
OK,haben es gelesen.Nicht wissen wird also bestraft.
Hoffen das es nicht viele"Nicht wissen"und nun genau wie wir,auf 2% gestuft werden.Wenn die Krankenkassen vorher darauf hinweisen würden(Wäre toll)Aber ist eben eine gute Einnahmequelle,für die Chefetage.
Dieter
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Entweder bin ich zu blöd zum lesen oder ich verstehe es einfach nicht.

Zitat: „Schwerwiegend chronisch Krank“ sind Personen die sich seit mindestens einem Jahr in ärztlicher Dauerbehandlung befinden, d.h. die mindestens 1 mal im Quartal wegen derselben Erkrankung behandelt werden (z. B. Diabetes)

und die Pflegestufe 2 oder 3 haben oder einen Grad der Behinderung von mind. 60 % haben oder Personen, die kontinuierlich eine medizinische Versorgung bekommen, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bestünde.

Der erste Absatz ist für mich das Kriterium, um überhaupt unter die chroniker Regelung zu fallen.

Das fettgedruckte die Voraussetzung, auch weiterhin als chronisch krankzu gelten. Eine kontinuierliche medizinische Betreung heisst für mich aber nicht, das ich weiterhin jedes Quartal zum Arzt muss.
Mal angenommen, ich bin z.B. am 30. März beim Arzt, bekomme ausreichend Medikamente. Diese reichen von mir aus bis zum 3.Juli. Dann musste ich im zweiten Quartal nicht hin und bin dann nicht mehr chronisch krank?
d.riebe
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Beitrag von d.riebe »

ayumi hat geschrieben:Entweder bin ich zu blöd zum lesen oder ich verstehe es einfach nicht.

Zitat: „Schwerwiegend chronisch Krank“ sind Personen die sich seit mindestens einem Jahr in ärztlicher Dauerbehandlung befinden, d.h. die mindestens 1 mal im Quartal wegen derselben Erkrankung behandelt werden (z. B. Diabetes)

und die Pflegestufe 2 oder 3 haben oder einen Grad der Behinderung von mind. 60 % haben oder Personen, die kontinuierlich eine medizinische Versorgung bekommen, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bestünde.

Der erste Absatz ist für mich das Kriterium, um überhaupt unter die chroniker Regelung zu fallen.

Das fettgedruckte die Voraussetzung, auch weiterhin als chronisch krankzu gelten. Eine kontinuierliche medizinische Betreung heisst für mich aber nicht, das ich weiterhin jedes Quartal zum Arzt muss.
Mal angenommen, ich bin z.B. am 30. März beim Arzt, bekomme ausreichend Medikamente. Diese reichen von mir aus bis zum 3.Juli. Dann musste ich im zweiten Quartal nicht hin und bin dann nicht mehr chronisch krank?
Genau so sehen wir das auch.Aber nun Telefonierte ich vorhin mit jemanden aus der Nachbarschaft.Das Ehepaar hatte vor 1 Jahr genau das gleiche Problem.Sagten mir das Sie für das Jahr 2008 dadurch auf 2% also 82,-EUR gestuft wurden und für das Jahr 2009 wieder das vorgedruckte Schreiben vom Arzt ausfüllen lassen mußten damit Sie für 2009 wieder nur die 1% Zuzahlung erreichten.Sagten,oder gaben uns den Tipp im Oktober-November,bzw.wenn der Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen von der AOK kommt Sofort diese 41,-EUR zu Überweisen.Dann kommt auch der Beleg,das man Befreit ist.
Die konnten auch nichts dagegen unternehmen und sind noch Heute Sauer auf ihre Krankenkasse.Denn da fehlt eine Aufklärung SEITENS DER KRANKENKASSE.
Gruß Dieter
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Dieter und Inge

Da das Gesetz zum Thema Krankenversicherung (SGB V) zum ganzen Paket Sozialversicherung gehört und dort das SGB I als übergeordnetes Gesetz die behördliche Praxis regelt, gelten auch in eurem Fall die §§ 13-15 (Aufklärung, Beratung, Auskunft).

Seid ihr da im Unklaren gelassen worden und habt einen Schaden erlitten könnt ihr im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangen das ihr so gestellt werdet wie als wäre eine umfassende Beratung erfolgt. Ihr also genau gewusst hättet das in jedem Quartal ein Arztbesuch nötig ist um unter die Chronikerregelung zu fallen und entsprechend gehandelt hättet.

Die §§ sind für einen Normalbürger oft so unübersichtlich und schwer verständlich, deshalb gibt es die §§ 13-15 im SGB I.
Zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch genauer hier nachlesbar

Ihr solltet der Krankenkasse daher genau darlegen können das ihr das mit den quartalsmässigen Arztbesuchen nicht wissen konntet und habt euch darauf verlassen das es wie in den Vorjahren geregelt wurde.
Wer liest schon die Formulare die der Arzt ausfüllen soll, immerhin sind die für ihn bestimmt und nicht für den Patienten. :)

Wünsche euch Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
d.riebe
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Beitrag von d.riebe »

Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter und Inge

Da das Gesetz zum Thema Krankenversicherung (SGB V) zum ganzen Paket Sozialversicherung gehört und dort das SGB I als übergeordnetes Gesetz die behördliche Praxis regelt, gelten auch in eurem Fall die §§ 13-15 (Aufklärung, Beratung, Auskunft).

Seid ihr da im Unklaren gelassen worden und habt einen Schaden erlitten könnt ihr im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangen das ihr so gestellt werdet wie als wäre eine umfassende Beratung erfolgt. Ihr also genau gewusst hättet das in jedem Quartal ein Arztbesuch nötig ist um unter die Chronikerregelung zu fallen und entsprechend gehandelt hättet.

Die §§ sind für einen Normalbürger oft so unübersichtlich und schwer verständlich, deshalb gibt es die §§ 13-15 im SGB I.
Zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch genauer hier nachlesbar

Ihr solltet der Krankenkasse daher genau darlegen können das ihr das mit den quartalsmässigen Arztbesuchen nicht wissen konntet und habt euch darauf verlassen das es wie in den Vorjahren geregelt wurde.
Wer liest schon die Formulare die der Arzt ausfüllen soll, immerhin sind die für ihn bestimmt und nicht für den Patienten. :)

Wünsche euch Viel Erfolg
Gruss
Hallo Melinde
Haben uns hiervon einen Teil abgeschrieben und werden nochmals bei der Krankenkasse vorbeischauen.
Vielleicht hilft ja,wenn die das lesen??
Vielleicht kann ich mich bei dehnen nicht so ausdrücken,dann lege ich dies mal vor,hoffe das es was bringt.
Werde heute noch berichten.
Gruß Dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Melinde hat geschrieben: Ihr solltet der Krankenkasse daher genau darlegen können das ihr das mit den quartalsmässigen Arztbesuchen nicht wissen konntet und habt euch darauf verlassen das es wie in den Vorjahren geregelt wurde.
Wer liest schon die Formulare die der Arzt ausfüllen soll, immerhin sind die für ihn bestimmt und nicht für den Patienten. :)
Das wird schwer sein, weil ich mir nicht vorstellen kann das sie gar nichts unterschrieben haben bezüglich das was ich bereit geschrieben hatte. Ein Merkzettel dafür gibt’s auch noch, finde diesen Leider im I-net nicht. Ich werde versuchen diesen mal zu besorgen und einzuscanen.

Ich hoffe trotzdem was es klappt, sonst kann ich gerne mit euch auch mal Telefonisch in Kontakt treten, da ich die AOK sehr gut kenne :D
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Beitrag von d.riebe »

Hallo Melinde

Bin zurück von Krankenkasse(Ohne Erfolg)
Muß mich nun auch berichtigen.Zuzahlung ist nicht 82,-EUR,sondern 84,-
Und die bleiben dabei,das wir nun 2% Zahlen müssen.
Den Vordruck den unser Hausarzt ausfüllte (Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze bei Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit imSinne des §62 SGB v ) Hätte der Arzt auch nicht ausfüllen dürfen,weil wir(Meine Frau)im 1.Quartal nicht beim Arzt waren(Weil nach unserer Ansicht nicht Nötig,da wir ja im 1.Quartal noch genug Medikamente hatten.
Nun gehen wir in den nächsten Tagen(Beide)zum Zahnarzt,eine Durchsicht durchführen lassen :-) und dann haben wir einen Betrag von 85,57 EUR zusammen.Dann gehts zur Krankenkasse und wir bekommen diese Befreiung.
Ich kann nur jeden Raten,IMMER PÜNKTLICH 1X im Qartal zum Doktor zu gehen.
Ich Danke allen,die hier Helfen wollten.

Ps. Das Oberhaupt der (Unserer Krankenkasse)meinte das jeder Haushalt diese zb.AOK-Broschüre-Zeitschrift bekommt und dort alles aufgeführt wird(Wurde)Also immer alles Lesen was im Briefkasten ist.Es ist nicht immer "NUR REKLAME"
Ich beende hiermit mein Thema(Problem)

Gruß Dieter und Inge
Gesperrt