Azubi-Vertrag unterschrieben - was ist mit der EVB?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Azubi-Vertrag unterschrieben - was ist mit der EVB?

Beitrag von Björn »

Hallo leute,
nachdem ich im januar bei einer firma angefangen habe (320€ p. monat),
habe ich es jetzt durch meine leistungen geschafft mir einen ausbildungsvertrag zu ergattern (anfang 01.08.2009).
Jetzt steht ja in meiner eingliederungsvereinbarung, dass ich mindestens 8 bewerbungen im monat schreiben muss. hab ich eine möglichkeit das ändern zu lassen? eigentlich ist das ziel ja jetzt erreicht, eine arbeitsstelle oder einen ausbildungsplatz zu bekommen. ich werde mich jetzt natürlich auf keine ausbildung mehr bewerben und ich bin auch nicht gewillt mich zu bemühen für die zeit bis zum ausbildungsbeginn einen anderen arbeitgeber zu finden.

vielleicht kann mir einer dazu was sagen..
danke schonmal im vorraus... :wink:
Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.
Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
Scardia
Beiträge: 11
Registriert: 20.04.2009 09:31

Beitrag von Scardia »

Hallo

Hast du den Ausbildungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben in der Tasche oder nur die Zusage?
Arbeitest du weiterhin in der Firma, wo deine Ausbildung beginnen soll?

Solltest du beides mit ja beantworten können, sprich bei deinem Arbeitsvermittler vor. Er entscheidet dann, ob die Vereinbarung so bestehen bleibt.
Solltest du eine von beiden Fragen mit nein beantworten, musst du definitiv weiter Bewerbungen vorweisen, sonst führt es zu Sanktionen.

LG
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

antwort zu frage 1:
habe einen vorvertrag, von beiden seiten unterschrieben..
vorvertrag deshalb, weil der richtige lehrvertrag in der firmenzentrale individuell erstellt wird und der vorvertrag ein blanko zum ausfüllen war... aber ausbildung ist jedenfall schriftlich festgehalten..

antwort 2:
arbeite noch in der firma... heute änderungsvertrag unterschrieben. arbeite ab 01.05. dann 20std. pro woche (statt 10,5). der vertrag ist gültig bis zum beginn der ausbildung...
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Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
Scardia
Beiträge: 11
Registriert: 20.04.2009 09:31

Beitrag von Scardia »

Dann geh mit beiden Verträgen zu deinem Arbeitsvermittler/Sachbearbeiter und teile ihm das mit (wozu du ja ohnehin verpflichtet bist). Frage ihn, ob du dennoch Bewerbungen vorweisen musst. Ich glaube nicht, dass dies dann erforderlich sein wird. Aber sichere dich lieber von Amtswegen da ab.

LG

P.S.: Glückwunsch zum Ausbildungsplatz.
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