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Kaution

Verfasst: 07.04.2009 10:32
von Knolli
Hab auch eine Frage zur Kaution

Wir sind letztes Jahr in eine grössere Wohnung gezogen da Nachwuchs anstand...der Umzug wurde genehmigt....auch wir mussten Kaution zahlen...nun meine Frage unser SB sagte das Kaution eh von unserer Leistung abgezogen wird...und an den neuen Vermieter gezahlt wird...von daher könnten wir die Kaution auch selbst überweisen....und ratenzahlung beim Vermieter machen..stimmt dieses?? da ich immer der Meinung war das Kaution vom Amt gezahlt wird

Lieben Gruß
Torsten

Verfasst: 07.04.2009 11:33
von Melinde
Hallo Torsten
Die Kaution aus der laufenden Leistung zu zahlen mindert das eh schon mikrige Haushaltsbudget und muss daher erst nach Wegfall des Leistungsbezugs zurückgezahlt werden.

Schöne Idee Deines SB, der weiss natürlich das es so nicht geht aber verscht mal wieder die Einsparzielvereinbarung seiner Dienststelle umzusetzen.

Lass Dich nicht darauf ein, Darlehen für Kaution die direkt an den Vermieter gezahlt wird und Rückzahlung sobald ihr keine Leistungen mehr braucht.
Bisher einbehaltene Kautionsdarlehensraten die euch abgezogen wurden könnt ihr zurückfordern.
Viel Erfolg
Gruss

kaution

Verfasst: 07.04.2009 11:46
von Knolli
hallo melinde

es geht ja darum das wir die kaution selbst gezahlt haben aus unseren leistungen je monat 50 euro bis 400 euro gezahlt waren das find ich unter aller sau

lieben gruß
torsten

Verfasst: 07.04.2009 12:09
von Melinde
Hallo Torsten
Schau mal hier Rechtliche Gegenwehr: Zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückholen!

".... Besonders "lohnend" ist es auch, alte rechtswidrige Aufrechnungsbescheide im Nachhinein über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ("Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts") anzufechten. Denn wenn das Amt monatelang unzulässig aufgerechnet hat, können beachtliche Geldbeträge zurückgefordert werden. (01.01.2009)..." :)

Hat manchem schon einen erfreulichen Geldregen beschert.
Gruss

Verfasst: 07.04.2009 21:55
von ballsport
hallo melinde!

wenn ich das jetzt richtig verstehe brauche ich es als o nicht zu akzeptieren, das mir die mietkaution in monatlichen raten abgezogen wird?

wir sind im august 2008 in unsere neue wohnung gezogen und haben nur ne genehmigung erhalten, nachdem klar war das die uns monatlich 50 euro abziehen können.

hast du dazu nen paragraphen? und wie geh ich dann am besten in widerspruch???

Verfasst: 07.04.2009 22:50
von Melinde
Hallo Carmen
Überprüfungsantrag stellen und argumentieren das durch die Kautionsraten das Existenzminimum unterschritten wird.
Monatliche Aufrechnung von Darlehen gibt es nur bei § 23 SGB II.
Kautionen gehören zum 22er.
Hab meine Notizen gerade nicht greifbar aber schau mal bei den Folien von Harald Thomé vom März 2009 ich glaube Seite 86 oder 88 steht es sehr gut erklärt.
Gruss und Viel Erfolg

kaution

Verfasst: 08.04.2009 09:28
von Knolli
Hallo nochmal

ich glaub hier wurde was falsch verstanden...bei uns war es so wir sind umgezogen und der SB sagte die kaution wüssen wir selbst zahlen also haben wir monatlich 50 euro von unseren Leistungen an den Vermieter gezahlt..zusätzlich zur Miete.....Angeblich ginge es nicht anders

diese wurden nicht abgezogen sondern wir haben sie selbst überwiesen ist das so richtig? nach angaben des SB würde die Kaution eh in Raten abgezogen von daher können wir es auch selbst überweisen..käme aufs gleiche raus....und nun folgendes...da wir mit den alten vermieter im rechtstreit standen wohnung schimmelig usw haben wir die kaution auch nicht zurück bekommen der sachverhalt war den SB bekannt da wir ein anwalt eingeschaltet hatten.....soll ich trotzdem die kaution zurück verlangen? da wir ja unter dem Mindestsatz lagen als wir 50 euro raten zahlten

torsten

Verfasst: 08.04.2009 10:56
von Melinde
Hallo Torsten
Wenn der Umzug genehmigt war hattet ihr doch sicher auch die Kostenübernahme für Kaution beantragt.
Ablehung derselben ging über Ablehnungsbescheid? Oder habt ihr auf die mündliche Falschauskunft gehört und nichts mehr unternommen?
Dann stützt euch bei eurer Forderung auf die Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht SGB I §§ 13 und 14.

Wenn die alte schimmelige Wohnung mit der noch nicht gezahlten alten Kaution und der damit verbundene rechtsstreit erfolgreich vom Tisch ist und ihr die Kaution (nicht vergessen, der Vermieter muss sie mit Zinsen zurückzahlen) in Händen haltet braucht ihr euch auch nicht auf "Kaution selber zahlen" einlassenweil ihr gerade flüssig seid.
Anders schaut es aus wenn die alte Kaution auch schon vom Amt kam und nicht aus eurem Vermögen. Dann fliesst sie sowieso an´s Amt zurück.
Und ganz blöde wäre es wenn ihr Verursacher des Schimmels wäret wie es Vermieter gerne durchboxen denn Baumängel gibt es ja bekanntlich nicht, nur des Lüftens unfähige Mieter.

Viel Erfolg beim Durchsetzen, es geht besser mit Rechtsbeistand.
Gruss