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Kaution-warum stellt Amt sich quer??

Verfasst: 07.04.2009 09:50
von SK1986
Hallo..

ich habe ein großes Problem.. da in meiner 1-raumwohnung schimmel ist, will ich in ne größere wohnung umziehen.. von perleberg (prignitz) nach rathenow (havelland).. ich habe die erlaubnis zum umzug, ne wohnung in aussicht etc.. nur gibts jetzt ein problem:

Ich weiß, dass Rathenow meine Kaution bezahlen muss, da ich da hinziehe.. Allerdings pocht Rathenow darauf, da ich ja noch bis 30.4 geld von Perleberg bekomme, dass perleberg zahlen soll.. tja aber ohne kautionsübernahme kein mietvertrag..

gibt es ein gesetz, paragraphen oder irgendwas den ich rathenow nennen kann, dass die endlich einsehen, dass sie die kaution vorschiessen MÜSSEN??

Verfasst: 07.04.2009 12:19
von Melinde
Hallo
Halt ihnen den § 22 SGB II unter die Nase, besonders diese Sätze:

".....der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen...."

"...eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden..."


kann ist hier zu verstehen als muss weil sonst garnichts mit Umzug möglich sein wird. Genehmigt und zugestimmt wurde, also ist praktische Umsetzbarkeit angesagt und zu ermöglichen.
Die wissen ganz genau was sie müssen, allein es fehlt die Einsicht zu kundenorientiertem Verhalten. Kann man mit einer Kontaktaufnahme mit dem Vorgesetzten oder dem Kundenreaktionsmanagement (oder wie sich das nenne) anschubsen.
Gruss

Verfasst: 07.04.2009 12:30
von SK1986
danke für die antwort...

ich erwarte ja heut noch im laufe des tages nen anruf vom amt rathenow, mal schauen was sie denn dazu sagen... :)