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Erlaubnis zum Umzug

Verfasst: 04.04.2009 10:48
von Mr_Eyeballz
Hallo alle miteinander!

Eine kurze Frage von mir bzgl. der Erlaubnis zum Umzug.

Folgendes:

Ich wohne momentan auf dem Land. In einem Dorf in dem die Busverbindungen eig. nur aus den Schul- u. Kindergartenbussen bestehen. Ich selber habe leider keinen Führerschein. Um beruflich endlich wieder Fuß fassen zu können möchte ich jetzt eig. nach Frankfurt ziehen, dort habe ich eig. für meinen Berufszweig beste Vorraussetzungen wieder etwas zu finden. Zur Not halt auch etwas anderes, alles besser als momentan denn Jobs gibts in meiner Gegend momentan so gut wie gar keine und ich bewerbe mich eig. auch nur noch im Großraum FFM.

Ich habe schon mit meiner Sachbearbeiterin darüber gesprochen und sie meinte es wäre kein Problem den Umzug zu übernehmen etc. wenn ich eine neue Stelle vorweisen kann. Nun aber meine eigentliche Frage. Könnten sie mir verwehren schon jetzt umzuziehen ? Es wäre alles besser mich. Mobilität wäre gewährleistet usw. Ich sehe eigentlich keinerlei Gründe warum man mir dies verwehren sollte. Ihr ?

Ich weiß ich könnte einfach eigenmächtig umziehen, jedoch würde die Miete nicht angepasst werden - daher ist die Einwilligung Pflichtprogramm.

Verfasst: 04.04.2009 11:04
von Melinde
Hallo Mr_Eyeballz
Lies Dir mal die Hürden durch die Frankfurt für Zuziehende bereithält:

hier

Gruss

Verfasst: 04.04.2009 11:18
von Mr_Eyeballz
Naja sonderlich neu ist das nicht. Das bekommt man doch generell bei jedem gewünschten Umzug gepredigt was dort drin steht. Jedenfalls habe ich das schon häufig gelesen.

Mir gehts wie gesagt darum ob mir meine Arge sagen kann nein wir erlauben keinen Umzug. Ich komme aus dem Luftfrachtbereich daher die Entscheidung für Frankfurt. Dazu kommt das ich ohne Führerschein in meiner Region so gut wie 0 Chancen auf einen Job habe.

Also ich denke wenn meine Arge den Umzug für gerechtfertigt hält dann dürfte dem doch nichts im Wege stehen, und eine Sozialwohnung sollte doch eig. auch übernommen werden, oder ?

Und sollte ich in den nächsten Wochen schon eher einen Job bekommen hat sich die Frage ja eh erledigt dann kann ich nach FFM ziehen ohne große Probleme. Und dies wäre mir bei weitem lieber. Es ist halt nur problematisch mit Kündigungsfrist, Jobantritt etc. Daher wäre es mir schon ganz lieb so früh wie möglich umziehen zu können, auch wenn ich noch keine Arbeit haben sollte.

Verfasst: 04.04.2009 11:27
von Mr_Eyeballz
Hmm,

so wie ich das hier lese, ist die Postition im Merkblatt wo darauf hingewiesen wird dass nur die Miete in Höhe der vorhergehenden Wohnung gezahlt werden muss ja eigentlich rechtswiedrig ?
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-h ... html#33477

Verfasst: 04.04.2009 13:19
von Ralf Hagelstein
Hier der Link zur Entscheidung des BSG: Sozialgerichtsbarkeit

Verfasst: 04.04.2009 13:21
von Mr_Eyeballz
vielen Dank!