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Unterhalt zahlen ? Zurück zahlen? Freundin schwanger

Verfasst: 31.03.2009 11:10
von Andreas23
Also ein Freund von mir hat eine Freundin und die ist Schwanger(11.woche ungefähr) geworden. Beide gehen arbeiten aber beziehen noch aufstockendes Alg2. Aber sie wollen nicht zusammen ziehen weil jeder in ihren Wohnort ihre Arbeitsstelle liegt und hatten halt die Frage was da passieren kann?

Ist es so das wenn man nicht zusammen zieht man Unterhalt zahlen muss? Also wenn der Partner das kann. Und wenn dies nicht der Fall ist muss man dann wenn man "flüssig" ist das Geld wieder zurück zahlen?

Verfasst: 31.03.2009 11:26
von ayumi
Sicher steht dem Kind und soviel ich weiss, auch der Mutter kurz vor und nach der Geburt Unterhalt zu, da sie ja nicht arbeiten kann. Wenn er aber eh aufstockendes Hartz IV bezieht, wird er wohl nichts zahlen können. Dann muss die Mutter für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen, da diese Leistung vorrangig ist.
Und diesen Unterhaltsvorschuss muss der Vater irgendwann zurück zahlen, wenn er dazu in der Lage ist.

Verfasst: 31.03.2009 11:32
von Andreas23
Vorrangig heißt vor Alg 2 richtig? Wieviel unterhalt ist es denn im Monat? Bzw wieviel wird dann gezahlt wenn der Vater nicht zahlen kann?

Verfasst: 31.03.2009 15:09
von ayumi
Ja, vorrangig heisst, das der Antrag auf Unterhaltsvorschuss vor ALG II geht.
Die Höhe des Unterhaltsvorschuss wird anhand von Tabellen festgelegt. Das richtet sich nach dem Alter des Kindes.

Verfasst: 31.03.2009 17:41
von Andreas23
Habe mir mal so einen Rechner angeguckt. Mit 900 € netto ist eine Unterhaltszahlung nicht möglich..Stand da jedenfalls. Das heißt das sie dann ALg2 weiter bekommt oder?

EDIT : Aber ist ja eh unlogisch...er bezieht ja noch aufstockendes alg2....Da kann er ja nicht Unterhaltsfähig sein wenn ich mich nicht irre