Dienataufsichtbeschwerde
Verfasst: 30.03.2009 14:22
Mir wurde bei Vorlage seiner EGV jedesmal bei Mitnahme zwecks Prüfung gleich eine Anhörung zur Prüfung, ob die Leistung wegen Weigerung gesenkt werden muss, mitgegeben. D.h. ich musste danach nicht nur einen Gegenvorschlag oder die unterschriebene EGV abgeben, sondern immer gleich noch den ausgefüllten Anhörungsbogen dazu.
Ferner hatte der SB immer unterschiedliche Wünsche: Was er heute schriftlich forderte, war beim nächsten Mal mündlich gefordert, und all solche Schikanen, die am Selbstbewusstsein kratzen und unter Druck setzen. Angeblich soll der Chef "der Böse" sein; die SB arbeitet nur in seinem Auftrag.
Nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kundenreaktionsmanagement erhielt ich vom Chef der SB zuerst eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III "zwecks Besprechung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Fahrtkosten können übernommen werden... etc. etc.".
Dieser Einladung bin ich nicht nachgekommen. Ich sagte sie mit der Begründung ab, dass § 309 SGB III keine Einladungen "zur Dienstaufsichtsbeschwerde" vorsieht.
Nun bekomme ich eine Einladung ohne Rechtsfolgebelehrung vom Chef der SB zur Besprechung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Man möchte mit der SB alles klären.
Ich möchte aber nichts mündlich klären, da ich genug schikaniert wurde all die Zeit.
Im Prinzip erwarte ich eine schriftliche Erklärung oder eine Entschuldigung. Zumindest ein Austausch der SB. Es sieht nämlich wirklich so aus, als ob man das mündlich zwecks Einschüchterung klären will. Wie verhält man sich hier eigentlich am geschicktesten???
Ich habe vor den Termin abzusagen und auf schriftliches zu bestehen .
Ferner hatte der SB immer unterschiedliche Wünsche: Was er heute schriftlich forderte, war beim nächsten Mal mündlich gefordert, und all solche Schikanen, die am Selbstbewusstsein kratzen und unter Druck setzen. Angeblich soll der Chef "der Böse" sein; die SB arbeitet nur in seinem Auftrag.
Nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kundenreaktionsmanagement erhielt ich vom Chef der SB zuerst eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III "zwecks Besprechung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Fahrtkosten können übernommen werden... etc. etc.".
Dieser Einladung bin ich nicht nachgekommen. Ich sagte sie mit der Begründung ab, dass § 309 SGB III keine Einladungen "zur Dienstaufsichtsbeschwerde" vorsieht.
Nun bekomme ich eine Einladung ohne Rechtsfolgebelehrung vom Chef der SB zur Besprechung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Man möchte mit der SB alles klären.
Ich möchte aber nichts mündlich klären, da ich genug schikaniert wurde all die Zeit.
Im Prinzip erwarte ich eine schriftliche Erklärung oder eine Entschuldigung. Zumindest ein Austausch der SB. Es sieht nämlich wirklich so aus, als ob man das mündlich zwecks Einschüchterung klären will. Wie verhält man sich hier eigentlich am geschicktesten???
Ich habe vor den Termin abzusagen und auf schriftliches zu bestehen .