Darf man Geld von der Unfallversicherung behalten???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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chri163
Beiträge: 1
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Darf man Geld von der Unfallversicherung behalten???

Beitrag von chri163 »

Hallo,

ich bekomme ALG 2 und soll nun Geld von der Unfallversicherung bekommen.
Wieviel darf ich davon behalten???

lg ch
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Darf man Geld von der Unfallversicherung behalten???

Beitrag von Corica »

chri163 hat geschrieben:Hallo,

ich bekomme ALG 2 und soll nun Geld von der Unfallversicherung bekommen.
Wieviel darf ich davon behalten???

lg ch
wie alt bist du ?
hast du die versicherung angegeben ?
wie hoch ist die summe ?
mfg dieter
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

In den Durchführungshinweisen zum "SGB II § 11 Einkommensanrechnung" steht dazu folgendes geschrieben.
3.4 Entschädigung gem. § 253 BGB
Leistungen, die wegen eines immateriellen Schadens gezahlt werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Hierunter fällt insbesondere Schmerzensgeld nach § 253 (soweit kein Vermögen), das aufgrund einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung gewährt wird.
Weitere Beispiele sind:
Ersatz von Sachleistungen,
Aufwendungen infolge eines Unfalles,
Mehrleistungen zur Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft für bestimmte Personengruppen, vornehm*lich Personen, die ehrenamtlich tätig waren,
Zinseinnahmen aus kapitalisierten Schadensausgleichsleistungen,
Soforthilfe aus dem Fonds „ Humanitäre Soforthilfe für HIV-Infizierte“.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
stacy
Beiträge: 19
Registriert: 08.08.2009 09:41
Wohnort: bamberg

Hallo

Beitrag von stacy »

100 Euro..nicht mehr.
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