Hallo,
ich bekomme ALG 2 und soll nun Geld von der Unfallversicherung bekommen.
Wieviel darf ich davon behalten???
lg ch
Darf man Geld von der Unfallversicherung behalten???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Darf man Geld von der Unfallversicherung behalten???
wie alt bist du ?chri163 hat geschrieben:Hallo,
ich bekomme ALG 2 und soll nun Geld von der Unfallversicherung bekommen.
Wieviel darf ich davon behalten???
lg ch
hast du die versicherung angegeben ?
wie hoch ist die summe ?
mfg dieter
In den Durchführungshinweisen zum "SGB II § 11 Einkommensanrechnung" steht dazu folgendes geschrieben.
3.4 Entschädigung gem. § 253 BGB
Leistungen, die wegen eines immateriellen Schadens gezahlt werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Hierunter fällt insbesondere Schmerzensgeld nach § 253 (soweit kein Vermögen), das aufgrund einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung gewährt wird.
Weitere Beispiele sind:
Ersatz von Sachleistungen,
Aufwendungen infolge eines Unfalles,
Mehrleistungen zur Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft für bestimmte Personengruppen, vornehm*lich Personen, die ehrenamtlich tätig waren,
Zinseinnahmen aus kapitalisierten Schadensausgleichsleistungen,
Soforthilfe aus dem Fonds „ Humanitäre Soforthilfe für HIV-Infizierte“.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
