trennung, Hartz4 und AE darf ich in der Wohnung bleiben?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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matefy
Beiträge: 1
Registriert: 29.03.2009 08:30

trennung, Hartz4 und AE darf ich in der Wohnung bleiben?

Beitrag von matefy »

Hallo,

mir brennt eine frage auf der seele.
ich habe das letzte halbe jahr mit meinem partner ikn berlin zusammen gelebt, jetzt möchte er ausziehen.
Ich bin allein erziehende mutter und würde gerne wissen ob die möglichkeit besteht in der wohnunh bleiben zu können.
Ich habe auch schon versucht im internet etwas darüber zu finden.
ein auszug würde mir das genick brechen, da ich niemanden hätte der mir helfen kann und das amt so einen umzug nicht zahlen würde.

danke schon mal in vorraus
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo,

das kommt darauf an, ob die Wohnung von der Miete her für Dich und das Kind angemessen ist.
Wenn sie zu teuer ist, wird das Amt Dich vermutlich irgendwann auffordern, die Kosten zu senken oder umzuziehen.
Dann müssen sie aber wohl auch die Umzugskosten übernehmen. Und wenn Du gar niemanden hast, der Dir helfen kann, muss eben ein Umzugsunternehmen ran.

LG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Nähere Infos zu Umzug und Wohnung findest Du für Berlin in der AV Wohnen

Abwarten bis Du zwangsumgezogen werden sollst und dann alle anfallenden Kosten übernehmen lassen.
Nicht dahingehend drängeln lassen irgendeine müde Mark bei den Wohnkosten selber zu schultern, das endet mit leerer Speisekammer und Sitzenbleiben auf Betriebs- und Heizkostennachforderungen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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