selbstständigkeit,einstiegsgeld,zuschüsse?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sternschnuppe34
Beiträge: 1
Registriert: 29.03.2009 00:08
Wohnort: lübeck

selbstständigkeit,einstiegsgeld,zuschüsse?

Beitrag von sternschnuppe34 »

hallo ihr lieben

ich bin froh dies forum gefunden zu haben,mal sehen ob ihr mir helfen könnt.ich werde etwas weiter ausholen damit ihr alle nötigen infos habt.
also: ich habe ein konzept für eine selbstständigkeit bei der arge eingereicht und zum 1.4.09 bewilligt bekommen.ebenfalls wurde mir einstiegsgeld in vollem umfang für 6 monate kapitalisiert bewilligt.d.h. ich bekomme das geld am anfang als gesamtbetrag ausgezahlt,damit ich material einkaufen kann.
laut auskunft des mitarbeiters der entwicklungsgesellschaft OH(mit dem ich die von der arge geforderten rentabilitäts und liqiditätspläne erstellt habe) ist das einstiegsgeld "privates" geld was nicht in den unternehmens bilanzen auftaucht und auch nicht versteuert wird. d.h. für mich konkret,das ich mir in den 6 monaten von meinen (ja jetzt noch theoretischen) umsätzen das einstiegsgeld abziehen und behalten kann.
jetzt habe ich von der arge einen neuen bewilligungsbescheid bekommen indem sie mir gleich ca. 120 euro im monat weniger leistung bewilligt haben.d.h. sie gestatten mir nicht das einstiegsgeld vom gewinn abzuziehen.
gut das ist jetzt alles nur theoretisch,aber für mich und meine familie sind 120 euro weniger nicht zu überbrücken.
meine frage nun: muß die arge das einstiegsgeld von meinen gewinnen abziehen,so das sie mir eigentlich nicht die leistung schon im vorraus kürzen können?


2.frage
es gibt seit anfang 2009 den neuen paragraph 16c,der besagt das die argen jetzt zuschüsse und darlehen für eine selbstständigkeit bewilligen können.mir gehts um die zuschüsse die für sachleistungen nach eigenem ermessen des sachbearbeiters bewilligt werden können(da ich einiges anzuschaffen hätte,wofür das einstiegsgeld vorne und hinten nicht reicht)
die aussage von seiten der arge war: das stimmt nicht,darlehen könnten nur banken geben und zuschüsse(also etwas das man nicht zurückzahlen muß)würde es überhaupt nicht geben,das hätte ich falsch verstanden und außerdem sei bei dem gesetz ein fehler unterlaufen und es sei auf eis gelegt.
hat hierzu jemand eine info ob und wie sich das nun verhält

also für alle die bis hierhin durchgehalten haben: respekt

ganz liebe grüße
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