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zusammenziehen mit dem Partner

Verfasst: 28.03.2009 20:50
von Charleen88
Hallo,
ich beziehe zurzeit hartz4 und bin alleinerziehend. Möchte aber zum 01.05 mit dem Kindesvater in eine 3 Zimmerwohnung ziehen. Er ist berufstätig und verdient ca. 1500 Euro netto, würde dann ja nur noch mein Kindergeld und das der kleinen bekommen ????
Die Miete von der neuen Wohnung beträgt 645 Euro warm.
Ab August beginne ich eine schuliche Ausbildung.
Kann ich jetzt noch irgendetwas beantragen sowie zb. neue Couch (defekt)???
Welche Wege muss ich jetzt gehen???

Bin dankbar für jede Antwort.

MFG

Verfasst: 29.03.2009 15:24
von Melinde
Hallo Charleen88
Ziehst Du mit dem Kindesvater zusammen seit ihr sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Einkommen wird angerechnet.

Beihilfen für Möbel gibt es nur als Darlehen, rückzahlbare Variante.
Gruss

Verfasst: 07.04.2009 18:34
von saluha3
hallo es gibt da noch eine kleine lücke und das nennt sich ein jahr auf probe kannst versuchen das bei der arge geltent zu machen aber da du mit dem kindsvater zusammen ziehst ist es fraglich das du das bei der arge durchbekommst d.h. das alles angerechnet wird. versuch es doch einfach bei der wohngeldstelle.

Verfasst: 07.04.2009 22:36
von Melinde
Hallo saluha3
Du irrst leider. Bei gemeinsamen Kind wird sofort Einstehensgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft draus.
Gruss