zusammenziehen mit dem Partner

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Charleen88
Beiträge: 3
Registriert: 28.03.2009 19:15

zusammenziehen mit dem Partner

Beitrag von Charleen88 »

Hallo,
ich beziehe zurzeit hartz4 und bin alleinerziehend. Möchte aber zum 01.05 mit dem Kindesvater in eine 3 Zimmerwohnung ziehen. Er ist berufstätig und verdient ca. 1500 Euro netto, würde dann ja nur noch mein Kindergeld und das der kleinen bekommen ????
Die Miete von der neuen Wohnung beträgt 645 Euro warm.
Ab August beginne ich eine schuliche Ausbildung.
Kann ich jetzt noch irgendetwas beantragen sowie zb. neue Couch (defekt)???
Welche Wege muss ich jetzt gehen???

Bin dankbar für jede Antwort.

MFG
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Charleen88
Ziehst Du mit dem Kindesvater zusammen seit ihr sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Einkommen wird angerechnet.

Beihilfen für Möbel gibt es nur als Darlehen, rückzahlbare Variante.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
saluha3
Beiträge: 2
Registriert: 07.04.2009 17:51
Wohnort: Stralsund

Beitrag von saluha3 »

hallo es gibt da noch eine kleine lücke und das nennt sich ein jahr auf probe kannst versuchen das bei der arge geltent zu machen aber da du mit dem kindsvater zusammen ziehst ist es fraglich das du das bei der arge durchbekommst d.h. das alles angerechnet wird. versuch es doch einfach bei der wohngeldstelle.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo saluha3
Du irrst leider. Bei gemeinsamen Kind wird sofort Einstehensgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft draus.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten