Hallo,
ich beziehe zurzeit hartz4 und bin alleinerziehend. Möchte aber zum 01.05 mit dem Kindesvater in eine 3 Zimmerwohnung ziehen. Er ist berufstätig und verdient ca. 1500 Euro netto, würde dann ja nur noch mein Kindergeld und das der kleinen bekommen ????
Die Miete von der neuen Wohnung beträgt 645 Euro warm.
Ab August beginne ich eine schuliche Ausbildung.
Kann ich jetzt noch irgendetwas beantragen sowie zb. neue Couch (defekt)???
Welche Wege muss ich jetzt gehen???
Bin dankbar für jede Antwort.
MFG
zusammenziehen mit dem Partner
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Charleen88
Ziehst Du mit dem Kindesvater zusammen seit ihr sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Einkommen wird angerechnet.
Beihilfen für Möbel gibt es nur als Darlehen, rückzahlbare Variante.
Gruss
Ziehst Du mit dem Kindesvater zusammen seit ihr sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Einkommen wird angerechnet.
Beihilfen für Möbel gibt es nur als Darlehen, rückzahlbare Variante.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hallo es gibt da noch eine kleine lücke und das nennt sich ein jahr auf probe kannst versuchen das bei der arge geltent zu machen aber da du mit dem kindsvater zusammen ziehst ist es fraglich das du das bei der arge durchbekommst d.h. das alles angerechnet wird. versuch es doch einfach bei der wohngeldstelle.