Bitte um Hilfe,,,
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bitte um Hilfe,,,
Guten Tag..
Ich habe ein großes Problem .. ich habe heute meine ALG2 bewilligung bekommen .. war jetzt 2 jahre nicht mehr beim Arbeitsamt gewesen jetzt haben die meine alten kontodaten verwendet obwohl ich ein anderes konto angegeben habe .. nunja das Konto ist im dicken minus ohne dispo was ich monat für monat abzahle wenn das alg 2 geld jetzt da rauf kommt ist das weg ;(
kann das Arbeitsamt die Buchung rückgängig machen oder es noch auf das neue Konto überweisen .. ich gehe am Montag hin aber damit ich schlafen kann würde ich mich freuen wenn mir jemand helfen könnte ...
Vielen Dank
Daniel.S
Ich habe ein großes Problem .. ich habe heute meine ALG2 bewilligung bekommen .. war jetzt 2 jahre nicht mehr beim Arbeitsamt gewesen jetzt haben die meine alten kontodaten verwendet obwohl ich ein anderes konto angegeben habe .. nunja das Konto ist im dicken minus ohne dispo was ich monat für monat abzahle wenn das alg 2 geld jetzt da rauf kommt ist das weg ;(
kann das Arbeitsamt die Buchung rückgängig machen oder es noch auf das neue Konto überweisen .. ich gehe am Montag hin aber damit ich schlafen kann würde ich mich freuen wenn mir jemand helfen könnte ...
Vielen Dank
Daniel.S
schnelle hilfe wäre ganz nett ... bin den ganzen tag bei icq online oder auch hier ,,,
also kann ich mir den weg zum arbeitsamt am montag sparen ?? es ist doch aber ein fehrler von der agentur also arbeitsamt bzw jobcenter wieso soll ich jetzt in mitleidenschaft gezogen werden wenn die einen fehler machen ???
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fehler hin fehler her, du brauchst das geld also zur bank.Daniel.S hat geschrieben:also kann ich mir den weg zum arbeitsamt am montag sparen ?? es ist doch aber ein fehrler von der agentur also arbeitsamt bzw jobcenter wieso soll ich jetzt in mitleidenschaft gezogen werden wenn die einen fehler machen ???
und jobcenter.
ich möchte jetzt nichts falsches sagen !
ob die bank sich darauf einlässt ist auch noch fraglich.
ist immer hin geld was du ihnen schuldest keine pfändung.
mfg dieter
ja das ist auch meine sorge das die sagen ja das ist unser geld ... was soll ich denn machen flaschen auf der straße sammeln ... hoffe nur das das geld noch nicht raus ist .. das ist das einzige worauf ich jetzt noch hoffen kann ,,,
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das geld ist mit sicherheit schon raus.Daniel.S hat geschrieben:ja das ist auch meine sorge das die sagen ja das ist unser geld ... was soll ich denn machen flaschen auf der straße sammeln ... hoffe nur das das geld noch nicht raus ist .. das ist das einzige worauf ich jetzt noch hoffen kann ,,,
das wochenende liegt dazwischen.
es muß ja am letzten des monats drauf sein
und am montag erst anweisen geht nicht.
mfg dieter
Hallo Daniel.S
Wenn Du im aktuellen Antrag die derzeit gültige Kontonummer angegeben hast hat ARGE das Geld auch dorthin zu überweisen und nicht nach uralt-Aktenlage zu verfahren.
Bei verspätet abgegenenen Fortzahlungsanträgen erinnern die sich auch nicht an alte, bereits bekannt Angaben.
Es ist nicht Dein Verschulden, also darfst Du auch nicht den Nachteil haben.
Arge kann das verkehrt überwiesene Geld innerhalb einer Frist zurückholen. Ist aber deren Angelegenheit das zu regeln.
Dich wird man mit Sicherheit vertrösten wollen, lass Dich nicht darauf ein.
Während der Warterei wird keiner Deine Miete überweisen oder die Speisekammer füllen.
Barauszahlung ist angesagt, darauf bestehen und nicht eher das Feld räumen wenn Du am Montag dort auftauchst.
Du bist bedürftig, es ist eine unverschuldete Notlage.
Am besten nicht alleine hin, Begleitung durch einen Kumpel oder so wirkt oftmals Wunder.
Nur bei einer Kontopfändung ist das Geld einige Tage tabu, nicht wenn ein überzogener Dispo auszugleichen ist.
Banken sind halt keine Wohlfahrtsorganisationen, auch wenn sie die Segnungen der Schutzschirme geniessen geben sie diesen Schutz nicht an ihre Kunden weiter. Nur die Superreichen mit diiiiiickem Konto werden bevorzugt behandelt.
Wünsche Dir eine geruhsame Nacht und am Montag Allen Erfolg.
Gruss
Wenn Du im aktuellen Antrag die derzeit gültige Kontonummer angegeben hast hat ARGE das Geld auch dorthin zu überweisen und nicht nach uralt-Aktenlage zu verfahren.
Bei verspätet abgegenenen Fortzahlungsanträgen erinnern die sich auch nicht an alte, bereits bekannt Angaben.
Es ist nicht Dein Verschulden, also darfst Du auch nicht den Nachteil haben.
Arge kann das verkehrt überwiesene Geld innerhalb einer Frist zurückholen. Ist aber deren Angelegenheit das zu regeln.
Dich wird man mit Sicherheit vertrösten wollen, lass Dich nicht darauf ein.
Während der Warterei wird keiner Deine Miete überweisen oder die Speisekammer füllen.
Barauszahlung ist angesagt, darauf bestehen und nicht eher das Feld räumen wenn Du am Montag dort auftauchst.
Du bist bedürftig, es ist eine unverschuldete Notlage.
Am besten nicht alleine hin, Begleitung durch einen Kumpel oder so wirkt oftmals Wunder.
Nur bei einer Kontopfändung ist das Geld einige Tage tabu, nicht wenn ein überzogener Dispo auszugleichen ist.
Banken sind halt keine Wohlfahrtsorganisationen, auch wenn sie die Segnungen der Schutzschirme geniessen geben sie diesen Schutz nicht an ihre Kunden weiter. Nur die Superreichen mit diiiiiickem Konto werden bevorzugt behandelt.
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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naja .. geht so mache mir immer noch einen kopf .. man sagte auch zu mir das ich nun einfach nur mit meinem arbeitslosen bescheid zur bank gehen soll und denn geben die mir mein geld ... hmm ich habe echt keine ahnung was ich tun soll .. naja werde montag früh zum jobcenter gehen und anschließend denn zur Bank da ich ja eine Ratenzahlung bei denen habe und bis jetzt immer gezahlt habe sogar mehr als ich müsste ...
Wann soll das Geld denn eig. auf dem Konto sein Montag oder erst Dienstag ... ????
Wann soll das Geld denn eig. auf dem Konto sein Montag oder erst Dienstag ... ????
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Hallo Daniel.S
Sozialleistungen müssen am ersten Werktag des Monats verfügbar sein.
Hat die Bank eine "Krise" rücken die nix raus weil sie noch Forderungen an Dich haben. Ist ja keine Kontopfändung die 7 Tage tabu ist.
Trotzdem, Versuch macht klug und ich wünsche Dir einen netten Menschen am Bankschalter, nicht so zugeknöpft bzw. eingebrettert und bullig-grün bewacht wie gestern die Banken in Frankfurt.
Gruss
Sozialleistungen müssen am ersten Werktag des Monats verfügbar sein.
Hat die Bank eine "Krise" rücken die nix raus weil sie noch Forderungen an Dich haben. Ist ja keine Kontopfändung die 7 Tage tabu ist.
Trotzdem, Versuch macht klug und ich wünsche Dir einen netten Menschen am Bankschalter, nicht so zugeknöpft bzw. eingebrettert und bullig-grün bewacht wie gestern die Banken in Frankfurt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Daniel.S
"Automatischer Pfändungsschutz bei Sozialeinkommen: Werden dem Schuldner auf sein Konto Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialhilfe, Kinder-, Erziehungsgeld oder andere Sozialbezüge überwiesen, dürfen nach § 55 I, II SGB I die Beträge innerhalb der ersten sieben Tagen nach Kontoeingang nicht gepfändet werden. Der Schuldner muss hier also seinen Kontoeingang gut überwachen. So kann er die Bezüge rechtzeitig abheben oder im knappen Zeitfenster die notwendigen Überweisungen (z.B. Miete) veranlassen. Sollte die Bank die Auszahlung verweigern, sind der Bank entsprechende Bewilligungsbescheide nachzuweisen. So kann sich die Bank überzeugen, dass es sich um Sozialleistungen handelt. Bei weiterer Weigerung ist notfalls sofort mit Hilfe der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, eines Anwalts per Beratungshilfeschein oder einer Schuldnerberatungsstelle einstweiliger Rechtsschutz bei Gericht zu beantragen (Erinnerung nach § 766 ZPO)."
lies mal hiergenaueres nach.
Gruss
"Automatischer Pfändungsschutz bei Sozialeinkommen: Werden dem Schuldner auf sein Konto Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialhilfe, Kinder-, Erziehungsgeld oder andere Sozialbezüge überwiesen, dürfen nach § 55 I, II SGB I die Beträge innerhalb der ersten sieben Tagen nach Kontoeingang nicht gepfändet werden. Der Schuldner muss hier also seinen Kontoeingang gut überwachen. So kann er die Bezüge rechtzeitig abheben oder im knappen Zeitfenster die notwendigen Überweisungen (z.B. Miete) veranlassen. Sollte die Bank die Auszahlung verweigern, sind der Bank entsprechende Bewilligungsbescheide nachzuweisen. So kann sich die Bank überzeugen, dass es sich um Sozialleistungen handelt. Bei weiterer Weigerung ist notfalls sofort mit Hilfe der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, eines Anwalts per Beratungshilfeschein oder einer Schuldnerberatungsstelle einstweiliger Rechtsschutz bei Gericht zu beantragen (Erinnerung nach § 766 ZPO)."
lies mal hiergenaueres nach.
Gruss
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ok ich danke dir ... naja zum glück ist das bei mir nicht so schlimm ... woher weist du das alles hast du mal im Jobcenter gearbeitet oder immer noch .. schon erstaunlich ... aber danke dir wünsche dir noch einen netten Sonntag abend .. werde dir denn morgen über mein fall bericht erstatten ..
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Beruflich mach ich was ganz anderes.Daniel.S hat geschrieben:.woher weist du das alles hast du mal im Jobcenter gearbeitet oder immer noch ..
Vor der ARGE stehe ich am Montag, drin bin ich nur wenn Begleitung ansteht.
Wissen tu ich manches durch lesen, Internet ist da eine Superquelle. Aber SGB II Seminar noch viiiiiiiiel superbesser.
was ich nicht weiss lese ich nach oder erfrage.
eigene Erfahrungen liegen schon so lange zurück, da gab es noch die alte Sozialhilfe.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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eine frage hätte ich ja noch ... mein bescheid fängt am 1.4.09 an also bekomme ich im april für april geld oder ??
ich habe da auch meinen vermieter angegeben das das geld gleich auf sein konto kommt nun stehtz auf dem bescheid folgendes
Eigene Leistungen - die überweisung der leistung erfolgt an die person die als zahlungsempfänger angegeben wurde .
Alles/Rest - falls nur eine person angegeben ist , werden die gesamten Leistungen ( Alles ) an die angegebende Überweisungsanschrift überwiesen. Sind mehrere Zahlungsempfäger angegben, werden die Restleistungen neben den eigenden Leistungen bestimmter Personen an den unten angegebenden Zahlungsempfänger überwiesen.
Zahlungsempfänger bin ich .. ist klar nur bei mir steht dahinter Zahlungsmodus ( Alles/ Rest ) und bei meinem vermieter steht
( KDU+NK+HK)
das verstehe ich nicht ... vlleicht bin ich zu dumm das zu verstehen ....
also ich bekomme nur meinen leistungsanspruch von 51 euro ist das jetzt der Alles/Rest betrag oder wie soll ich das verstehen
ich habe da auch meinen vermieter angegeben das das geld gleich auf sein konto kommt nun stehtz auf dem bescheid folgendes
Eigene Leistungen - die überweisung der leistung erfolgt an die person die als zahlungsempfänger angegeben wurde .
Alles/Rest - falls nur eine person angegeben ist , werden die gesamten Leistungen ( Alles ) an die angegebende Überweisungsanschrift überwiesen. Sind mehrere Zahlungsempfäger angegben, werden die Restleistungen neben den eigenden Leistungen bestimmter Personen an den unten angegebenden Zahlungsempfänger überwiesen.
Zahlungsempfänger bin ich .. ist klar nur bei mir steht dahinter Zahlungsmodus ( Alles/ Rest ) und bei meinem vermieter steht
( KDU+NK+HK)
das verstehe ich nicht ... vlleicht bin ich zu dumm das zu verstehen ....
also ich bekomme nur meinen leistungsanspruch von 51 euro ist das jetzt der Alles/Rest betrag oder wie soll ich das verstehen
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( KDU+NK+HK) werden direkt an den Vermieter überwiesen (werden den richtigen erreichen und nicht in der Bank hängenbleiben)
Der Restbetrag geht auf Dein Konto.
Wenn Du mal Barvorschuß oder Gutscheine bekommen hast steht das dann auch noch und wohin der jeweilige Betrag hin überwiesen wurde.
Wann hast Du den Antrag gestellt? Ab dem Tag der Antragstellung stehen Dir Leistungen zu. Nicht erst ab Tag des Bescheids.
Z.B. Antrag am 14.1.2009 = Leistung muss ab diesem Tag dann gezahlt werden.
Lies mal imSGB II § 37 nach.
Gruss
Der Restbetrag geht auf Dein Konto.
Wenn Du mal Barvorschuß oder Gutscheine bekommen hast steht das dann auch noch und wohin der jeweilige Betrag hin überwiesen wurde.
Wann hast Du den Antrag gestellt? Ab dem Tag der Antragstellung stehen Dir Leistungen zu. Nicht erst ab Tag des Bescheids.
Z.B. Antrag am 14.1.2009 = Leistung muss ab diesem Tag dann gezahlt werden.
Lies mal imSGB II § 37 nach.
Gruss
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ja habe den antrag am 16.3 gestellt ... wundert mich das das so schnell ging
da ich ja noch diesen Monat ALG 1 bekommen habe bekomme ich von denen erst ab April geld ... aber halt .. der bescheid vom ALG 1 geht bis zum 31.03.09 die zahlen doch aber nachträglich oder ?? also habe ich im März das geld für februar bekommen oder ??
ich blicke hier gar nicht mehr durch
da ich ja noch diesen Monat ALG 1 bekommen habe bekomme ich von denen erst ab April geld ... aber halt .. der bescheid vom ALG 1 geht bis zum 31.03.09 die zahlen doch aber nachträglich oder ?? also habe ich im März das geld für februar bekommen oder ??
ich blicke hier gar nicht mehr durch
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ALG1 wird immer rückwirkend gezahlt, heisst am 31.1. für den Januar usw ...ALG2 Leistungen werden zum Montasanfang gezahlt (für den laufenden Monat). Schau doch mal auf deinen Bescheid, da steht das auch drin
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
so ich war nun beim Arbeitsamt bzw Jobcenter gewesen und habe denen mein anliegen geschlildert .. so in der Bearbeitung haben sie einen Fehler gemacht und die alte Kontonummer auf dem Bescheid gedruckt .. im Computer aber steht die korrekte Kontonummer .. also es wird auf dem neuem Konto eingehen ... ein glück
Ich danke trotzdem allen die mir geholfen haben ... VIELEN DANK
mfg Daniel.S
Ich danke trotzdem allen die mir geholfen haben ... VIELEN DANK
mfg Daniel.S
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