eltern gleichzeitig elterngeld.was ist mit hartz4?
Verfasst: 27.03.2009 15:44
hallo,
bei uns liegt folgender fall vor:
ich und meine mann, haben seid der geburt unseres kindes ergänzend anspruch auf alg 2.mein mann arbeitet in vollzeit und ich bin nun in elternzeit und beziehe elterngeld.
da mein mann nun vorraussichtilich zum 01.05.09 arbeitslos wird, möchten wir natürlich noch das elterngeld für ihn beantragen.
nun war ich bei der elterngeldstelle um zu fragen ob es ginge, das beide elternteile gleichzeitig die 300€ beziehen, ohne das auch die 300€ von meinem mann angerechnet werden können beim alg2.
die sachbearbeiterin dort versicherte mir das das nicht ginge und sie die 300€ von meinem mann anrechnen werden.darauf hin mischte sich ihr kollege ein und wiedersprach ihr.
die arge handelt das zwar so aber dieses wäre wohl rechtswidrig.
bei der arge selber, sagt der eine so der andere wieder anderes.
weiß eventuell jemand von euch wie es sich in so einem fall verhält?
eigentlich hatten wir ja vor das mein mann den 13. und 14. lebensmonat elterngeld nimmt.
aber die arbeitslosigkeit macht uns ja nun leider einen strich durch die rechnung.
ich wäre wirklich sehr schade wenn die 300€ "verloren" gehen würden.
ich bin wirklich für jeden tipp dankbar.
vielleicht kennt ja sogar jemand den gesetzestext worauf man sich berufen kann.
bei uns liegt folgender fall vor:
ich und meine mann, haben seid der geburt unseres kindes ergänzend anspruch auf alg 2.mein mann arbeitet in vollzeit und ich bin nun in elternzeit und beziehe elterngeld.
da mein mann nun vorraussichtilich zum 01.05.09 arbeitslos wird, möchten wir natürlich noch das elterngeld für ihn beantragen.
nun war ich bei der elterngeldstelle um zu fragen ob es ginge, das beide elternteile gleichzeitig die 300€ beziehen, ohne das auch die 300€ von meinem mann angerechnet werden können beim alg2.
die sachbearbeiterin dort versicherte mir das das nicht ginge und sie die 300€ von meinem mann anrechnen werden.darauf hin mischte sich ihr kollege ein und wiedersprach ihr.
die arge handelt das zwar so aber dieses wäre wohl rechtswidrig.
bei der arge selber, sagt der eine so der andere wieder anderes.
weiß eventuell jemand von euch wie es sich in so einem fall verhält?
eigentlich hatten wir ja vor das mein mann den 13. und 14. lebensmonat elterngeld nimmt.
aber die arbeitslosigkeit macht uns ja nun leider einen strich durch die rechnung.
ich wäre wirklich sehr schade wenn die 300€ "verloren" gehen würden.
ich bin wirklich für jeden tipp dankbar.
vielleicht kennt ja sogar jemand den gesetzestext worauf man sich berufen kann.