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Frage zu Bewerbungskosten änderung
Verfasst: 26.03.2009 15:00
von maikstacker
Guten Tag
ich habe heute mal die Frage:
wie haben sich die Bestimmungen zur Bewerbungskosten gewährung zum 01.01.2009 geändert ?? Für den Raum Berlin.
Danke an alle.
Verfasst: 26.03.2009 16:28
von DjTermi
Bewerbungskosten wurden bislang bis 260 Euro pro Jahr und fünf Euro pauschal pro nachgewiesener Bewerbung erstattet. Weiterhin hatten die Ämter bislang auf Antrag die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen erstattet, wenn das einladende Unternehmen diese nicht übernahm. Auch die Kosten für Übernachtungen konnten erstattet werden, wenn etwa zu später Stunde kein Zug mehr vom Bewerbungsort zurückfuhr oder andere Umstände zur Übernachtung zwangen. Damit diese Kosten auch jetzt noch übernommen werden, ist nach wie vor wichtig: Der Bewerber muss vorab einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wer dann eine Stelle gefunden hat, aber in eine andere Stadt umziehen muss, kann eine Trennungskostenbeihilfe (bis zu 260 Euro pro Monat nach altem Recht) bei doppelter Haushaltsführung oder auch eine Umzugskostenbeihilfe (bisher bis zu 4.500 Euro) beantragen. „All das ist im Grundsatz auch weiterhin möglich“,.
Wieviel dein SB Dir zahlen kann für deine Bewerbungskosten hängt davon ab wie hoch sein bzw. von der Arge Vermittlungsbudget da ist.
Bewerbungskosten
Verfasst: 21.07.2009 20:26
von Andy7733
Hallo,
1.Frage: Wie ist das gemeint ? :
"Der Bewerber muss vorab einen Antrag auf Kostenübernahme stellen."??
...seither hatte ich immer 10 bewerbungen mit Absagen abgegeben und 50 Euro bekommen. Soll man nun wegen jeder doofen Berwerung erst 1 Antrag stellen damit die Kosten von 5 Euro übernommen werden ? Kann doch nicht sein,oder ? Das wäre ja total umständlich und aufwendig, oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ? Wohne in BW.
2.Frage Die SB sagte mir das sie nur noch Bewerbungen zahlt, wenn ich eine gewiße Schreibform einhalte ? Kann sie das verlangen ? Ihr gefiel die Art und unterteilung meiner Bewerbubgsanschreiben nicht bzw. waren ihr nicht gut genug.
3. Sie meinte auch , Bewerbungskostenerstattung wären nur eine Kann und nicht eine Muß Bestimmung. Also müßte ich demnach auch keine Bewrbungen mehr schreiben wenn ich das Geld nicht erstattet bekomme,denn vom Regelsatz muß ich das ja nicht auch noch selber finanzieren,oder ?
Gruß
Verfasst: 23.07.2009 13:08
von DjTermi
zu Frage 1:
Nein, Du musst nicht für jede Bewerbung die Du schreibst ein Antrag stellen. . Es läuft so ab, wie früher auch. Du stellst denn Antrag auf Bewerbungskosten, bekommst einen Antrag mit einer Tabelle, da kommen alle Bewerbungsbemühungen rein.
zu Frage 2:
Wenn Du möchtest schaue ich da gerne mal drüber, schicke mir dazu mal deine. ( Kannst Du ja Anonym machen)
zuFrage 3:
Hast Du keine Eingliederungsvereinbarung mit ihr getroffen ?
Verfasst: 23.07.2009 20:37
von Andy7733
Danke für die Info . o.k mache ich.