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Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Verfasst: 24.03.2009 16:40
von Björn
hallo leute..
in meiner eingliederungsvereinbarung steht, dass ich mich auf sozialvers.pfl. arbeitsverhältnisse bewerben soll. aber was ist genau damit gemeint?

arbeite ja jetzt auf 325€-Basis und werde jetzt wohl mehr stunden bekommen und somit mehr verdienen... habe extra angegeben, wie viel ich insgesamt vom arbeitsamt bekomme, man wird versuchen, dass ich genug stunden arbeiten kann um mindestens das gleiche zu verdienen um so von der arge wegzukommen. also wenn ich z.b. insgesamt von der age 500,-€ bekomme und ich jetzt hochgestuft werde und somit 650€ verdiene, ist es dann sozialversicherungspflichtig? und kann ich dann einfach zur arge sagen, ich verdiene für mich genug geld, ich will nichts mehr von euch? danke schonmal im vorraus...

Verfasst: 24.03.2009 17:58
von DjTermi
Hallo,

zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind.

Wenn Du meinst Du kommst so klar, dann Melde dich einfach ab ! Aber Rechne Dir das gut aus !