Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Beitrag von Björn »

hallo leute..
in meiner eingliederungsvereinbarung steht, dass ich mich auf sozialvers.pfl. arbeitsverhältnisse bewerben soll. aber was ist genau damit gemeint?

arbeite ja jetzt auf 325€-Basis und werde jetzt wohl mehr stunden bekommen und somit mehr verdienen... habe extra angegeben, wie viel ich insgesamt vom arbeitsamt bekomme, man wird versuchen, dass ich genug stunden arbeiten kann um mindestens das gleiche zu verdienen um so von der arge wegzukommen. also wenn ich z.b. insgesamt von der age 500,-€ bekomme und ich jetzt hochgestuft werde und somit 650€ verdiene, ist es dann sozialversicherungspflichtig? und kann ich dann einfach zur arge sagen, ich verdiene für mich genug geld, ich will nichts mehr von euch? danke schonmal im vorraus...
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,

zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind.

Wenn Du meinst Du kommst so klar, dann Melde dich einfach ab ! Aber Rechne Dir das gut aus !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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