Bei meiner Bank liegt ne Kontopfändung vor. Nun habe ich heute einen Kontoauszug geholt und musste feststellen das mir die Arge eine Nachzahung am 09.03. überwiesen hat ( keine Mitteilung bekommen )
Habe ich noch irgend eine Möglichkeit trotz Ablauf der 7-Tages-Frist an das Geld zu kommen??????
LG sandra-ae
Brauche dringend Hilfe!!!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ich denke mal du wirst wenig chance haben das geld noch zu bekommen.
normalerweise sind alg2 leistungen nicht pfändbar da es sozialleistungen sind.
versuche dich mit dem, der die pfändung veranlasst hat, in verbindung zu setzen und erkläre ihm, dass das geld, welches er jetzt erst bekommen hat, zu deinem lebensunterhalt gehört und du jetzt erst von der nachzahlung erfahren hast. vielleicht hat dieser dann ein einsehen und zahlt das geld zurück.
ansonsten bei der bank, am besten beim berater direkt, vorsprechen und darum bitten, das bereits gepfändete geld zurück zu holen.
hast du bei der arge schon angefragt ob sie dir über die nachzahlung ein schreiben geschickt haben? wenn nein, dann sieht es, denke ich, etwas besser aus, denn so kannst du zur arge gehen und die eine aktuelle nachzahlungsmitteilung holen. dann beginnt die frist erst.
*man steht ja nicht 3 mal am tag am kontoauszugdrucker und schaut nach ob noch geld gezahlt wurde *
ich kenne das mit der pfändung aus meiner vergangenheit und da zählte für den bankmensch nur das datum auf dem schreiben. mein geld war nämlich eigentlich auch schon weg aber ich habe es aufgrund des schreibens der bagis doch erhalten.
ich drücke dir die daumen.
normalerweise sind alg2 leistungen nicht pfändbar da es sozialleistungen sind.
versuche dich mit dem, der die pfändung veranlasst hat, in verbindung zu setzen und erkläre ihm, dass das geld, welches er jetzt erst bekommen hat, zu deinem lebensunterhalt gehört und du jetzt erst von der nachzahlung erfahren hast. vielleicht hat dieser dann ein einsehen und zahlt das geld zurück.
ansonsten bei der bank, am besten beim berater direkt, vorsprechen und darum bitten, das bereits gepfändete geld zurück zu holen.
hast du bei der arge schon angefragt ob sie dir über die nachzahlung ein schreiben geschickt haben? wenn nein, dann sieht es, denke ich, etwas besser aus, denn so kannst du zur arge gehen und die eine aktuelle nachzahlungsmitteilung holen. dann beginnt die frist erst.
*man steht ja nicht 3 mal am tag am kontoauszugdrucker und schaut nach ob noch geld gezahlt wurde *
ich kenne das mit der pfändung aus meiner vergangenheit und da zählte für den bankmensch nur das datum auf dem schreiben. mein geld war nämlich eigentlich auch schon weg aber ich habe es aufgrund des schreibens der bagis doch erhalten.
ich drücke dir die daumen.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Um welche Nachzahlung handelt es sich ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
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Bundesgerichtshof zum Pfändungsschutz von Sozialleistungen