Ist das richtig was da gemacht wird

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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amillo
Beiträge: 4
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Ist das richtig was da gemacht wird

Beitrag von amillo »

Hallo
meine freundin und ich sind am 1 märz zusammen gezogen .
Befor sie das tat rief sie bei der arge an u einen termin bei der arge zubekommen um alle mit ihrem bearbeiterzu bereden .am telefon frug dan der mensch von der arge worum es bei dem termin geht ,meine freundin sagte dan das sie zu mir ziehen möchte ,darauf hin sagte er dase sdafür keinen termin giebt sonder er eine anderungs miteilung schickt in der meine freundin die änderung dan einträgt

ich habe eine witwenrente meine kinder bekommen halbweisenrente und kindergeld
alles haben wir auch nachgewiesen .
die arge hat dan noch aktuelle bescheider von meiner rente angefordert auch diese haben wir beigefügt.

jetzt kam der bescheid .
Die arge wirft meiner freundin vor ,das sie ohne zustimmung der arge umgezogen sei,und nicht zahlen wird

die arge hat in dem bescheid alle einkommen berücksichtigt aber sie hat auf grund dessen ,das meine freundin ohne zustimmung umgezogen ist nicht einen pfennig miete berücksichtigt .

es ist einfach unmenschlich was mann sich alles gefallen lassen mus .

macht die arge das um menschen zu demütigen .jeder der das liest kann doch nach volziehen das meine freundin nicht ohne erlaubnis oder bescheidzusagen umgezogen ist.

was kann ich nun tun ????
ballsport
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Beitrag von ballsport »

sofort widerspruch gegen den bescheid einlegen und um neuberechnung bitten.

deine freundin lebt schliesslich jetzt in deinem haushalt und da der berater euch ja auch eine veränderungsmitteilung zukommen lassen hat, wo ihr alle nachweise beigefügt hat, ist der umzug damit eigentlich schon genehmigt worden.

aber hier gibts noch einige, die vielleicht noch etwas mehr wissen.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hat die ARGe denn die Zustimmung schriftlich zu kommen lassen ? Oder wurde das alles nur Mündlich bzw. Fernmüntlich besprochen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
amillo
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ist das den alles richtig

Beitrag von amillo »

Heute habe ich mit dem amtsleiter der arge telefoniert.
auch er meint das kein verstoß gegen die arge vorgelegen hat ,da ja immerhin ein änderungsbogen verserndet wurde und in einem zweiten brief von der arge sämtliche einkommen der personen angefordert wurden und diese auch ordnungsgemäß vorgelegt wurden .

jetzt wo die arge den fehler eingestehen mus ,das es wiedersprüchlich ist zu behaupten das keineerlaubnis für den umzug gegeben wurde behauptet die arge das mann meiner freundin eine einladung zugesendet hat ,und meine freundin nicht erschioenen sei .
Das ist eine lüge ,wir haben keine einladung der arge bekommen .
auserdem rechnet die arge meiner freundin seit 2 jahren unterhalt für ihre tochter an ,obwohl sie kein unterhalt bekommt ,da der vater unbekannt ist .
das hat sie eidestattlich bestättigt
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo amillo

Einladungen die geschickt, aber nicht angekommen sind gibt es gelegentlich.
In eurem Fall vermute ich mal „die Rache des Frustrierten“ hinter dem Schreibtisch wenn man jetzt mit so was kommt.
Hat man was abgeschickt muss der Absender das auch beweisen können.
Kann er das nicht, hat er es wohl nicht geschickt und behauptet es nur.
Fordere also den Beweis (Beleg vom Einschreiben oder so)

Angerechnet werden dürfen nur „bereite Mittel“, nicht der fiktive Anspruch auf andere Leistungen.
Fließt kein Unterhalt, darf er auch nicht angerechnet werden.
„…Anspruch ist nicht gleich Einnahme, nur real verfügbare Mittel, wenn alle errechneten Ansprüche auch real verfügbar sind“ hab ich mir in meinem schlauen Buch letztens notiert.

Wenn die Freundin auch keinen Unterhaltsvorschuß für das Kind bekommt (weil Vater nicht angegeben wurde/werden kann) dann dann sollte sie eine Fachberatungsstelle aufsuchen, es gibt Möglichkeiten „aus wichtigem Grund“ bei der Angabe des Kindesvaters keine Nachteile zu haben.

Schau mal ob es in eurer Nähe eine Beratungsstelle gibt, es scheint sich mit den ARGE-Problemen zukünftig noch manch „nette“ Überraschung anzubahnen. Alleine ist es immer schwerer, mit Beistand und Beratung löst sich manch Problem schnell in Luft auf.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
amillo
Beiträge: 4
Registriert: 23.03.2009 22:01

mal sehen was nun passiert

Beitrag von amillo »

Wir hatten heute den termin bei der arge .
Ich hatte im vorfeld mit dem amts leiter geredet und ihm den ganzen sachverhalt geschildert darauf hin gab es einen termin mit der sachbearbeiterin und der Frau von der leistungs abteilung .
Ich mus sagen nach dem ich den beiden gesagt habe das ich auch bereits eine beschwerde mit überprüfungs bitte an das Ministerium für Arbeit und soziales eingereicht habe,ging alles auf einmal sehr schnell ohne viel gerede meinte de sachbearbeiterin das sie mich doch bitten würde den bescheid nochmal zu überdenken zu können und mir noch diese woche ein geänderten leistungs bescheid senden wird.
der termin war am vergangenen Dinstag .Auserdem würde sie selbst verständlich das angerechnete Unterhalt das nach mehreren schreiben an die arge seit fast 2 jahren angerechnte wurde,aber nicht gezahlt wird ,wieder auszahlt.


Da soll mal einer sagen das die arge nur untätig ist :)



Aber mann sieht wieder mal das mann nur mit viel druck an die arge ran kommt und auch nur dan zu seinem recht kommt
Ich weis das die argen viel angst haben vor der prüfgruppe vom Ministerium für Arbeit und soziales

Ich danke allen die mir zu diesem Thema geschriebne haben
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo amillo
Schön zu lesen das Ihr Erfolg hattet, es freut mich wirklich.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
amillo
Beiträge: 4
Registriert: 23.03.2009 22:01

doch nicht so einfach gewesen

Beitrag von amillo »

Nach dem wir heute de geänderten bescheid von der arge bekommen haben ,dachte ich mir fallen die augen aus .

wir hatten ja mit nem schreiben vom jugendamt belegt das kein unterhalt für das kind meiner freundingezahlt wird.und die arge hat seit anderthalb jahren trotzdem unterhalt mit monatlich 117 euro angerechnet .
jetzt hat sich die arge mit dem jugendamt in verbindung gesezt und mitgeteilt das kein unterhalt gezahlt wird weil meine freundin kein eangaben zum vater machen konnte,und damit die mitwirkungpflicht verletzt hat .die arge teilet dan heute mit das sie weiterhin den unterhalt anrechnen wird weil eine mitwirkungs pflicht verletzung vorliegt .

mann kann doch trotzdem nichts anrechnen was nicht gezahlt wird .
wer kann uns da weiterhelfen

und wen meine freundin doch keine angaben zum vater machen kann ,wie verhält mann sich nun .

es ist eine komische situation ,ja aber was soll sie den machen .
wasist nur in unserrem land los

ich kenne das nur so das wen leistung beantragt werden und der bewilligungs bescheid vorliegt kann ein anderrer leistungs träger in einer vorgeschriebenen zeit einen erstattungs anspruch der zahlenden behörde geltend machen .
wer weis da mehr zu
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