mit Hartz 4 in eine andere Stadt ziehen???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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lillila
Beiträge: 1
Registriert: 19.12.2005 01:01
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mit Hartz 4 in eine andere Stadt ziehen???

Beitrag von lillila »

Wer kann mir da helfen hab da auch keine Ahnung. Es geht hierbei um meine Schwester. Sie bekommt Hartz 4 und wohnt in einer 1R-Whg. sie möchte jetzt in eine andere Stadt ziehen(1RWhg auch). Kann sie das einfach oder welche Hürden muss sie nehmen? Müssen da Gründe vorliegen? Bei ihr geht es darum das sie sich von ihrem Mann getrennt hat und er nicht aufhört sie ständig aufzusuchen und ihr das Leben schwer macht noch dazu das er gerne oft und viel trinkt und wird dann immer ziemlich aggressiv sie hält das nicht aus und möchte weg.

Sie müsste da sicher auf ihr Arbeitsamt(oder wie das jetzt heißt)? wohin müßte sie noch und welche Papiere u.s.w werden dafür benötigt?

Wert kann mir da mehr dazu sagen?
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo lillia,

sie kann umziehen, wohin sie will. Jedoch müßte der Umzug auf ihre Kosten gehen, nur wenn sie arbeitsbedingt umziehen muss, übernimmt die Bundesagentur auch den Umzug.

Sie muss jetzt folgendes machen:

Wohnungsangebote suchen und sammel, natürlich bitte im vorgegeben Rahmen der Bundesagentur.

Mit diesen Angeboten zur Bundesagentur, die wird denn entscheiden ob sie die Wohnung nehmen darf oder nicht.

Achtung Wichtig:

Sie muss sich bei ihren jetzigen Arbeitsamt abmelden, und sich bei ihren neuen zuständigen Arbeitsamt ihrer Stadt, neu anmelden.
Sie muss einen komplett neuen Hartz 4 Antrag stellen, da gibt es keine
Möglichkeit der Übernahme durch das alte Amt.

Hoffe konnte helfen

Gruß Daniel
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

und dabei haben die eine
SOOOOOOOOOOOOOO
UNGEHEURLICH
TEUERE
Software ........

(man darf und MUSS eigentlich erwarten können das die Daten von einem zum anderen Amt übertragen können oder zumindest auf einen GEIMSAMEN Datenstamm zugreifen) normal ne ......

Aber das Ding mit deren Software ist sowieso eines der ungeheurlichsten die ich jemals in meinen Leben gehört habe !!!!!!!


Herman (Reich-Förster) was sagt du dazu ????


LG aus Aachen

-US-


etwas mies drauf :cry:
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo us,

ich bin gerade auf dein Beitrag gestossen, ich kugel mich gerade vor lachen.
Du hast echt recht, die Software ist echt der Hammer.

Aber man muss den Computer auch anschalten, oder zumindestens sich etwas mit der Materie auskennen.

Kann man sich die Software mal downloaden, wäre doch mal was, stellen wir hier ins Forum.


Gruß Daniel
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