Höhe der Sachleistung/ Lebensmittelgutschein

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Carola
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Höhe der Sachleistung/ Lebensmittelgutschein

Beitrag von Carola »

Hallo, Ihr Lieben,

ich war lange Zeit nicht hier. Habe zum Glück im vorletzten Jahr aus einem befristeten Vertrag eine Festanstellung bekommen. Das war wie ein 6´er im Lotto :P

Mein Freundeskreis ist natürlich immer noch der alte.

Nun zu meiner Frage:
Eine wirklich gute Freundin (Ü25 - Single- ohne Kinder ) hat wieder einmal Mist gemacht und natürlich von der ARGE eine Sanktion in Höhe von 70 % erhalten. Sie erzählt immer viel zu spät, weil sie sich schämt. :oops:

D.h. ihr werden noch rd. 113,00 € überwiesen. Von diesen Euroten bezahlt Sie Wasser, Gas und Telefon - das wars.

Ich habe Ihr den Rat gegeben, zur ARGE zu gehen und Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen zu beantragen. Das hat bis letzte Woche Donnerstag immerhin einen Gutschein im Wert von 26,00 €(in der Woche ergeben). Sie muss jede Woche dort hin! Seit letztem Donnerstag bekommt sie einen im Wert von 9,00 € pro Woche. Man sagte ihr sie habe zu viel erhalten, könne froh sein, dass sie das nicht zurückzahlen müsse und außerdem soll die Sanktion eine Strafe sein, mit diesem hohen Betrag in der Woche ist es keine Strafe, deshalb gibt es nun die 9,00 Euro.

Sie muss noch 8 Wochen durchhalten. Sicher sie hat "selbst Schuld" aber darum geht es nicht.

Kann mir hier jemand sagen wie hoch der Wert der Sachleistung hier sein muss? Gibt es für Hamburg soetwas wie eine Fachanweisung zum Verfahren mit dieser Art von Sachleistung?

Oder ist es eine KANN (nicht) Regelung?

Meine Freundin muss morgen zur ARGE, ich werde sie begleiten und möchte ihr sachlich fundiert zur Seite stehen.


Googeln hat leider nicht geholfen, scheint ein schwieriges Thema zu sein. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
aus dem schönen HH - Harburg
Corica
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Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

geht zur caritas !
die haben auch berater und kennen sich gut aus .
in ihrer lage werden sie ihr sicher helfen.
die beim amt bestehen auf ihr recht.
mfg dieter
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

Corica hat geschrieben:geht zur caritas !
die haben auch berater und kennen sich gut aus .
in ihrer lage werden sie ihr sicher helfen.
die beim amt bestehen auf ihr recht.
mfg dieter
caritasverband hamburg ev . TELF: 040 / 280140
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Ralf Hagelstein
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Re: Höhe der Sachleistung/ Lebensmittelgutschein

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Carola hat geschrieben:Kann mir hier jemand sagen wie hoch der Wert der Sachleistung hier sein muss? Gibt es für Hamburg soetwas wie eine Fachanweisung zum Verfahren mit dieser Art von Sachleistung?

Oder ist es eine KANN (nicht) Regelung?

Meine Freundin muss morgen zur ARGE, ich werde sie begleiten und möchte ihr sachlich fundiert zur Seite stehen.


Googeln hat leider nicht geholfen, scheint ein schwieriges Thema zu sein. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
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Die sind super nett und können bestimmt helfen.
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