ich war lange Zeit nicht hier. Habe zum Glück im vorletzten Jahr aus einem befristeten Vertrag eine Festanstellung bekommen. Das war wie ein 6´er im Lotto

Mein Freundeskreis ist natürlich immer noch der alte.
Nun zu meiner Frage:
Eine wirklich gute Freundin (Ü25 - Single- ohne Kinder ) hat wieder einmal Mist gemacht und natürlich von der ARGE eine Sanktion in Höhe von 70 % erhalten. Sie erzählt immer viel zu spät, weil sie sich schämt.

D.h. ihr werden noch rd. 113,00 € überwiesen. Von diesen Euroten bezahlt Sie Wasser, Gas und Telefon - das wars.
Ich habe Ihr den Rat gegeben, zur ARGE zu gehen und Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen zu beantragen. Das hat bis letzte Woche Donnerstag immerhin einen Gutschein im Wert von 26,00 €(in der Woche ergeben). Sie muss jede Woche dort hin! Seit letztem Donnerstag bekommt sie einen im Wert von 9,00 € pro Woche. Man sagte ihr sie habe zu viel erhalten, könne froh sein, dass sie das nicht zurückzahlen müsse und außerdem soll die Sanktion eine Strafe sein, mit diesem hohen Betrag in der Woche ist es keine Strafe, deshalb gibt es nun die 9,00 Euro.
Sie muss noch 8 Wochen durchhalten. Sicher sie hat "selbst Schuld" aber darum geht es nicht.
Kann mir hier jemand sagen wie hoch der Wert der Sachleistung hier sein muss? Gibt es für Hamburg soetwas wie eine Fachanweisung zum Verfahren mit dieser Art von Sachleistung?
Oder ist es eine KANN (nicht) Regelung?
Meine Freundin muss morgen zur ARGE, ich werde sie begleiten und möchte ihr sachlich fundiert zur Seite stehen.
Googeln hat leider nicht geholfen, scheint ein schwieriges Thema zu sein. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
aus dem schönen HH - Harburg