Fahrtkosten bei 1 Euro Job und Kinderbetreuung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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maria1106
Beiträge: 1069
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Fahrtkosten bei 1 Euro Job und Kinderbetreuung?

Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Ich habe 2 Fragen :
a) Wird bei 1 € Job Kinderbetreuung übernommen?
b) Bekommt man Fahrtkosten erstattet oder muss das von dem 1 Euro bezahlt werden? ( Das würde ja gar nicht reichen )
Bitte um kurze Info .
Vielen Dank für eure Mühe.
LG
Silvia
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Silvia
Ohne Kinderbetreuung kein 1 € Job möglich. Oder willst Du Dir die Kinder auf den Buckel schnallen?
Mit den Fahrtkosten ist es bei den verschiedenen Trägern unterschiedlich, manche zahlen, manche nicht.
Letztens hat ein Gericht entschieden das die Fahrtkosten in der Aufwandsentschädigung schon drinne wären.
Ich weiss im Moment nur nicht welche Richter so entschieden haben.
(sicher solche, die als wahre Fans von Zwangsarbeit keine Sorgen haben wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen)

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Melinde.
Na ja es ist so, dass ich eine Maßnahme mit PC machen wollte und das meiner SB auch vorschlug darauf hin bekam ich eine Telefonnummer sollte alles weitere regeln. Die Maßnahme ist allerdings Vollzeit und eine Nummer zu groß für einen Anfänger wie mich.
So nun bekam ich den Vorschlag von der "Maßnahme" dass im Oktober eine ähnliche Maßnahme startet in Teilzeit.
So und meine SB überlegt nun mich in einen 1 Euro Job zu bringen bis im Oktober die Maßnahme beginnt.
Ich habe im April einen Termin beim Amt und möchte bis dahin einfach ein paar Infos selber sammeln zu dem 1 Euro Job, dass ich nicht ganz dumm dastehe.
Wenn ich nun von dem 1 Euro die Fahrtkosten selber bestreiten muss dann zahle ich ich ja aus meinem regelsatz die Fahrtkosten, sprich ich habe noch weniger Geld als vorher :shock:
Na das wird ja lustig....
LG
Silvia
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buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Einen 1 Eurojob mußt Du nur dann annehmen, wenn die Kinderbetreuung gewährleistet ist. Kläre im Vorfeld ab ob Du so schnell eine Kinderbetreuung findest und wie viel sie kostet. Die Arge muß dann die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Hast Du so schnell keinen Betreuungsplatz kannst Du aus wichtigem Grund den 1-Eurojob ablehnen ohne Sanktion.
Bei den Fahrkosten ist es tatsächlich so, daß es Dir zugemutet werdn kann, diese selbst, aus dem Verdienst Deines Jobs zu bestreiten. Da gibts leider kein Ausweg.
Gruß buxi
maria1106
Beiträge: 1069
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Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Danke Buxi !
Aber der Verdienst bzw die Aufwandsentschädigung reicht ja nicht mal für ne Monatskarte :shock:
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