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ALG Antrag... weiter Nachweise gefordert (Miete)
Verfasst: 17.03.2009 12:49
von Andy_1a
Anfang 2008 Jahr musste ich nach über 20 jähriger Selbständigkeit geduldet im Dachgeschoss des Elternhauses wohnen. Dieser nur kurzfristig geplante Zustand hatte sich weiterhin so verschlechtert, das ich zum Jahresende ALG beantragen musste. Für 2009 verlangten die Eltern 200 Euro Miete.
Jetzt, mehr als 2 Monate nach der Antragsabgabe wird folgendes verlangt:
"Nachweis vorlegen, das die Miete bisher von Ihnen bezahlt wurde, da dies auf den Kontoauszügen nicht erscheint.."
Wie sollte ich am besten darauf antworten ?
- Es wurde bis Ende 2008 keine Miete bezahlt
- Der Mietvertrag wurde abgegeben und ist auf den 1.1.2009 datiert.
- Im Antrag wurde die Kontonummer der Eltern zur direkten Mietüberweisung angegeben.
- Ausziehen würde wesentlich teuerer werden
Danke für konstruktive Antworten
Verfasst: 17.03.2009 13:11
von Melinde
Hallo Andy_1a
Die bisherigen Mietzahlungen lassen sich durch die Mietquittungen belegen, keiner ist verpflichtet alles über sein Konto abzuwickeln.
Der direkte Draht innerhalb des Hauses hat euch hoffentlich nicht veranlasst auf Quittung zu verzichten.
(übrigens wird noch nicht per kriminaltechnischer Untersuchung das Alter von Tintenschrift ermittelt)
Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben, das sollten die Eltern nicht vergessen sonst wird angezweifelt das überhaupt Miete gezahlt wurde. (Stichwort Datenabgleich)
Wir sind die Nebenkosten geregelt?
Per Pauschalzahlungen am einfachsten, dann braucht keine Betriebskostenabrechnung gemacht werden.
Auszug aus einem Elternhaus, in dem man nur geduldet wird ist bei aller Liebe zu Eltern nicht immer das kuscheligste.
Bist Du ü25 kannst Du Dir eigene Bude suchen mit den gesetzlich geregelten Beihilfen.
zu Zitat "Ausziehen würde wesentlich teuerer werden"
persönliche Bemerkung: Banken und Konzerne auf Volkskosten zu retten ist viiiiiel teurer.
Gruss
Verfasst: 17.03.2009 15:28
von Andy_1a
>Danke Melinda, aber:
"Die bisherigen Mietzahlungen lassen sich durch die Mietquittungen belegen"
>Wie schon erwähnt gab es früher keine Mietzahlungen. die Eltern warten auf die noch fälligen seit alg Antrag 2009.
"Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben"
>Natürlich ab 2009 !
Wir sind die Nebenkosten geregelt?
> Mit Pauschal 40 Euro eingetragen
"eigene Bude suchen..."
>kein Interesse, zu grosser Aufwand
----> Also meine Frage etwas direkter: Darf ich die erhobene Miete ab 2009 deklarieren, obwohl 2008 (ohne ALG) mietfrei ?
- Und das so ehrlich wie es ist als Stellungnahme verpacken ?
Verfasst: 17.03.2009 15:42
von rme
Hallo Andy_1a
natürlich können Deine Eltern von Dir auf einmal Miete verlangen. Überlege mal was deine Eltern für einen Mehraufwand allein an Energiekosten (Strom+Wasser, Gas) haben. Alleine diese sind im Jahr 2008 zwischen 17+25% erhöht worden (unterschiedlich, je nach Lieferant).
Die "fetten Zeiten" sind vorbei, wo die Eltern einen unterstützen konnten. Ursachen, warum es nicht mehr so ist, bekommen wir alle tagtäglich über die Medien mit.
Die Arge o. Jobcenter können und dürfen deinen Eltern nicht verbieten von dir Miete zu nehmen!
Mach Dir da mal kein schlechtes Gewissen!
Verfasst: 17.03.2009 16:08
von Melinde
Hallo Andy_1a
Klar ist das mit den Mietzahlungen ab 1.1.2009 gemeint gewesen, gilt alles erst ab Datum der Antragstellung Alg2.
Ansonsten hat rme vollkommen recht.
Gruss
Verfasst: 17.03.2009 17:21
von Andy_1a
Danke rme und Melinde,
jetzt geht mir die Stellungnahme leichter von der Hand...
Andy