Übergangsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Corica
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Übergangsgeld

Beitrag von Corica »

meine tochter hat ihren job wieder ( saisonbedingt )
am 1. 4. 09 erster arbeitstag.
sie bekommt ihren ersten lohn erst am 5. 5. 09
von was sol sie in der zeit leben ?
mfg dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Dieter,
bei der Berechnung des ALG II gilt das „Zuflussprinzip“: Einkommen ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es zufließt.

Beispiel: A bezieht ALG II. Zwischen dem 1.2. und 31.3.09 ist er befristet beschäftigt. Danach ist er wieder arbeitslos, ohne Anspruch auf ALG I zu haben. Scheidet A am 31.3.09 aus dem Arbeitsverhältnis aus und wird sein Lohn Anfang April bezahlt, ist diese Zahlung als Einkommen im April zu berücksichtigen. Das Februar-Gehalt fand bei Zahlung im März Berücksichtigung. Im Februar hatte A demnach kein Einkommen.

Es ist zu empfehlen, den Antrag auf ALG II trotz des Beginns eines Arbeitsverhältnisses mindestens für den Monat der Arbeitsaufnahme aufrecht zu erhalten. Zahlt der Arbeitgeber erst im Folgemonat das Gehalt, hat deine Tochter auch Anspruch auf ALG II im Monat der Arbeitsaufnahme.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
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Beitrag von Corica »

ok das habe ich verstanden.
und wie wird der lohn für den monat wo sie gearbeitet hat verrechnet.
angenommen sie geht nur einen monat arbeiten.
mfg dieter
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Geld wird immer in dem Monat angerechnet, in dem Mensch es bekommt.
Das "wofür" oder "für wann" von Früher gibt es nicht mehr.

Das was kommt wird dann angerechnet, wenn es tatsächlich "zugeflossen" ist.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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braun2705
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Arbeitslosengeld 2 im Monat der Arbeitsaufnahme

Beitrag von braun2705 »

Hallo,
also ich habe evtl. ab 1.4.09 wieder Arbeit (entscheidet sich morgen).
Ich habe vorhin dann bei der AA (Hotline) angerufen und angefragt, ob wir,
falls ich den Job bekomme für April noch Arbeitslosengeld II Zahlungen bekommen. (muss ja schliesslich Anfang April meine Miete bezahlen und Hunger hat meine Familie auch im April)
Die erste Lohnzahlung wäre Anfang Mai. Die Antwort der Dame vom der AA-Hotline: Die Zahlungen werden für April sofort eingestellt. Evtl könnte ich
Übergangsgeld beantragen, was aber erst geprüft werden muss. Das sei so Gesetz.
Die können doch nicht einfach die Zahlungen einstellen, wie soll ich denn dann die Miete zahlen und Essen kaufen?
Andererseits lese ich hier im Forum, dass in dem Monat der Arbeitsaufnahme
doch gezahlt werden muss.Habe ich der Dame auch gesagt, sie meinte aber, das stimmt nicht.
Was ist nun richtig?
Ich habe richtig Bammel davor am 1. April ohne Geld dazustehen.

Gruss Frank
Corica
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Beitrag von Corica »

kommt das erste geld erst im mai müßen sie den april
voll bezahlen.
mfg dieter
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die Zahlung für April erfolgt ja Ende März. Ende April gibt es dann nichts mehr für den Mai, da im Mai ja Einkommen zufließt.
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braun2705
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Arbeitslosengeld 2 im Monat der Arbeitsaufnahme

Beitrag von braun2705 »

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antworten. Es hat geklappt mit einer Arbeit, jedoch bei einem anderen Arbeitgeber. Sogar besser bezahlt.
Am 24.3. habe ich da die Arbeit aufgenommen und dies am 23.3. telefonisch der AA gemeldet.
Folgende Änderung ist nun eingetreten:
Lohnzahlung immer zwischen dem 15. und 20. des Folgemonats. D.h. die
erste Lohnzahlung ( ca. 300 € netto) ist zwischen dem 15. und 20. April.
Der Betrag wird nun bestimmt mit der April-Zahlung verrechnet. O.K.
Wie verhält es sich nun im Mai? Habe da ja auch erst zwischen dem 15. und 20. meinen ersten vollen Lohn. Wie kann ich diese Zeit überbrücken?
Am Telefon sagte man mir, dass Hartz4 nur bis zur ersten Lohnzahlung, also
April, gezahlt wird, egal, wie hoch der Lohn ist. Für Mai gäbe es nichts mehr, weil ja schon mal Lohn gezahlt wurde, auch nicht darlehensweise. Auf meine
Frage, wie ich denn meine Familie bis zur ersten vollen Lohnzahlung versorgen soll und meine Miete bezahlen soll, kam die Antwort es stehe halt so im Gesetz.
Ich verstehe das nicht, da will man Arbeit finden und will raus aus Hartz4,
findet dann Arbeit und wird dann für seine eigenen Bemühungen (vom Amt bekam ich in den letzten 1 1/2 Jahren ganze 3 Stellenangebote)
auch noch bestraft, indem man den Übergang in die Arbeit nicht finanziell
unterstützt. Ist das sozial?????????????????
Ist das alles so richtig???
wie seht Ihr die Sache?

Gruss braun2705
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braun2705
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Registriert: 13.02.2008 17:32

Endlich kein Hartz4 mehr !!!!

Beitrag von braun2705 »

Hallo Leute,

ich habe es endlich geschafft, mit meiner neuen Arbeit aus dem Hartz4-Bedarf
rauszukommen. Ich bekomme in den nächsten Tagen noch mal die Regel-Leistung ohne Unterkunftsgeld (320,0€) als Darlehen ausgezahlt. Allerdings wurde der Bescheid erst 5.5. erlassen, nachdem ich mich vor ca. 2 Wochen lang täglich bei der AA-Hotline gemeldet habe (mit der Bitte um sofortige Bearbeitung, Antragstellung Ende März). Erst die Forderung, meine Beschwerde direkt an den Vorgesetzten der Leistungsabteilung zu leiten, brachte den Erfolg, daß der Vorgesetzte mir am 5.5. auf den AB sprach, dass mir die Leistung als Darlehen bewilligt wurde.
Der schriftliche Bescheid kam heute, Geld leider noch keines.

ABER im Bescheid steht: "Rückzuzahlen am 1.6. in voller Höhe." :evil:

Ich habe Übergangsbeihilfe beantragt und in diesem Antrag steht, dass bis zu 1000 € bewilligt werden können und diese dann in 10 gleichen Raten zurückzuzahlen ist.

Deshalb werde ich Widerspruch einlegen, um die Rückzahlung in 10 gleichen Raten machen zu können.

Erstens verdiene ich garnicht soviel, daß ich das Geld auf einmal zahlen könnte. Mein Verdienst liegt immer noch unter dem pfändbaren Einkommen und ausserdem sehe ich es garnicht ein, der AA mehr zu geben, als ihr gesetzlich zusteht. Immerhin haben Die in den letzten Jahren alle Möglichkeiten ausgeschöpft, uns immer weniger Leistung zahlen zu müssen.

Meine kleine, aber späte Rache! :twisted:

Auf jeden Fall aber bin ich heilfroh, nicht mehr auf diesen Verein angewiesen zu sein. Hoffentlich wird das auch sehr lange so bleiben. :!:
Drückt mir die Daumen dazu! :P

Ich werde aber dieses Forum immer wieder mal besuchen, schon allein deshalb, weil es mir in vielen Dingen helfen konnte.

Viel Grüsse an Euch alle, besonders an Melinde......

von Frank
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