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Freundin schwanger, Arge will Mutterpass?!

Verfasst: 12.03.2009 14:33
von ich_bin_neu_hier_28
hallo glaube das hier mal vor kurzem gelesen zu haben, kanns nicht mehr finden.

ist das überhaupt statthaft, dass bei schwangerschaft der arge der mutterschaftspass vorzulegen ist? unsere arge möchte das so. ne bescheinigung vom frauenarzt dürfte doch wol reichen oder?

Verfasst: 12.03.2009 15:30
von ayumi
Ist das nicht schon immer so, das der Mutterpass vorgelegt werden muss? War schon zu Zeiten der Sozialhilfe so.
Was ist so schlimm daran, das Teil vorzulegen?

LG

Verfasst: 12.03.2009 15:40
von DjTermi
Wie soll sonst die ARGe wissen ob es die Wahrheit entspricht das deine Freundin schwanger ist ? Zumal es hier um Leistungen geht die sie dann bekommt. Sachbearbeiter haben kein Röntgenblick was sie das so erkennen.

Eine entsprechenden Bescheinigung reicht vom Frauenarzt auch aus !

Verfasst: 12.03.2009 15:46
von ich_bin_neu_hier_28
is ja gut ich dachte immer eine ärztliche bescheinigung reicht aus und der mutterschaftspass darf nicht verlangt werden, weil dort auch persönliche sachen drin stehen

Verfasst: 12.03.2009 16:54
von ballsport
den sb interessieren die persönlichen sachen nicht sondern lediglich der voraussichtliche geburtstermin und die tatsächliche schwangerschaftswoche.

kommt daher weil er ab der 13. woche dann den erhöhten mehrbedarf überweisen muss auf den die werdende mami einen anspruch hat.
ausserdem möchte man doch sicherlich auch die erstausstattung bekommen oder?
dafür gibt es einen pauschalbetrag, der in der regel frühestens 6 wochen vor dem errechneten termin gezahlt wird.
auch schwangerschaftsbekleidung kann beantragt werden. dafür gibt es auch eine pauschale.

Verfasst: 12.03.2009 16:54
von goodlucks
Hallo!

Als ich mit meiner Jüngsten schwanger war reichte eine ärztliche Bescheinigung des Arztes für das damalige Arbeitsamt aus. Ist allerdings schon viele Jahre her und Hartz4 hat bekanntlich vieles verändert...mich wundert es, dass man nicht vor Ort, mit einer Sachbearbeiterin, einen Schwangerschaftstest durchführen muss....(ist als Witz gemeint)

Meiner Meinung nach dürften die zwar den Mutterpass sehen, aber nicht reinschauen. Ich finde, dass man eh zuviel offen legen muss...da braucht die ARGE nicht auch noch die medizinischen und sehr persönlichen Daten zu wissen und so wie ich die ARGE kenne auch noch Kopien davon zu machen.
Wie war das mit dem §1 im Grundgesetz? Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt....
Tja, und da wundert sich die ARGE, wenn ein "Kunde" mit einer Axt die Türe seines Sachbearbeiters einschlägt....

LG

Verfasst: 12.03.2009 18:41
von nonsens
er darf den Pass verlangen, allerdings darf man ihm den Zugriff hinter dem Blatt wo der errechnete Termin drauf steht, verwehren.

Mein SB hat damals einfach durchgeblättert und sich gewundert, das ich mich darüber aufrege. Mit einer Beschwerde beim Gruppenleiter meinerseits war dann alles durch.

Die Angaben über den Zustand Deines Innenlebens geht die nämlich nix an.

Verfasst: 13.03.2009 06:13
von Kossi
Ich meine hier irgendwo gelesen zu haben das man den Mutterpass nicht vorlegen muss.
Weiß leider nicht mehr wo...
Ich glaub Melinde war´s...
Bestätigung vom Arzt reicht aus.
In dem Mutterpass sind sensible Daten enthalten,die gehen Deinen SB nix an!!!!!
LG kossi

Verfasst: 13.03.2009 06:15
von Kossi

Verfasst: 13.03.2009 09:04
von Melinde
Hallo Kossi
Genau das war es.
Es gibt einen Schutz der Sozialdaten und der gilt für alle Menschen, egal ob Ämteropfer oder (noch) nicht.
Genaueres ist im SGB I und SGB X nachlesbar.
Gruss

Verfasst: 13.03.2009 10:19
von nonsens
ok, ich war 2003 das letzte Mal schwanger...hat sich einiges geändert wie ich sehe :D

wäre ich heute in der Situation, würde ich nem SB meinen Pass auch verweigern

Verfasst: 13.03.2009 13:15
von Melinde
nonsens hat geschrieben:wäre ich heute in der Situation, würde ich nem SB meinen Pass auch verweigern
zumal manche Stellen von denen man Beihilfen beantragen kann dieses per Stempel im Mutterpass vermerken.

Was man wo, von wem und wieviel schon anderswo beantragt und erhalten hat geht keinen was an.
Am Allerwenigsten ARGE und Konsorten.
Die Durchsetzung gesetzlich festgelegter Ansprüche auf Sozialleistungen wird durch den Verweis zu Stiftungen u.ä. schon mehr als genug verwässert.
Solange "mildtätige Hände" Not lindern ist der Gesetzgeber fein raus und kann sich in Ruhe auf die Bewässerung von Banken und Konzernen konzentrieren. Und zwar mit überdimensional grossen Giesskannen während für die Menschen nur der Tropfen aus der Pipette genügen soll.

Wobei ich jetzt keinen der Menschen die sich diesbezüglich ehrenamtlich engagieren angreifen möchte. Sie meinen es wirklich gut und wollen helfen. Verkennen allerdings, das damit bestehende Verhältnisse nur noch weiter zementiert werden wenn die weitergegebene Strampelhose nicht von parteiischer Beratung umrahmt ist.