Freundin schwanger, Arge will Mutterpass?!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 18.08.2006 12:55
Freundin schwanger, Arge will Mutterpass?!
hallo glaube das hier mal vor kurzem gelesen zu haben, kanns nicht mehr finden.
ist das überhaupt statthaft, dass bei schwangerschaft der arge der mutterschaftspass vorzulegen ist? unsere arge möchte das so. ne bescheinigung vom frauenarzt dürfte doch wol reichen oder?
ist das überhaupt statthaft, dass bei schwangerschaft der arge der mutterschaftspass vorzulegen ist? unsere arge möchte das so. ne bescheinigung vom frauenarzt dürfte doch wol reichen oder?
Wie soll sonst die ARGe wissen ob es die Wahrheit entspricht das deine Freundin schwanger ist ? Zumal es hier um Leistungen geht die sie dann bekommt. Sachbearbeiter haben kein Röntgenblick was sie das so erkennen.
Eine entsprechenden Bescheinigung reicht vom Frauenarzt auch aus !
Eine entsprechenden Bescheinigung reicht vom Frauenarzt auch aus !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 18.08.2006 12:55
den sb interessieren die persönlichen sachen nicht sondern lediglich der voraussichtliche geburtstermin und die tatsächliche schwangerschaftswoche.
kommt daher weil er ab der 13. woche dann den erhöhten mehrbedarf überweisen muss auf den die werdende mami einen anspruch hat.
ausserdem möchte man doch sicherlich auch die erstausstattung bekommen oder?
dafür gibt es einen pauschalbetrag, der in der regel frühestens 6 wochen vor dem errechneten termin gezahlt wird.
auch schwangerschaftsbekleidung kann beantragt werden. dafür gibt es auch eine pauschale.
kommt daher weil er ab der 13. woche dann den erhöhten mehrbedarf überweisen muss auf den die werdende mami einen anspruch hat.
ausserdem möchte man doch sicherlich auch die erstausstattung bekommen oder?
dafür gibt es einen pauschalbetrag, der in der regel frühestens 6 wochen vor dem errechneten termin gezahlt wird.
auch schwangerschaftsbekleidung kann beantragt werden. dafür gibt es auch eine pauschale.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Hallo!
Als ich mit meiner Jüngsten schwanger war reichte eine ärztliche Bescheinigung des Arztes für das damalige Arbeitsamt aus. Ist allerdings schon viele Jahre her und Hartz4 hat bekanntlich vieles verändert...mich wundert es, dass man nicht vor Ort, mit einer Sachbearbeiterin, einen Schwangerschaftstest durchführen muss....(ist als Witz gemeint)
Meiner Meinung nach dürften die zwar den Mutterpass sehen, aber nicht reinschauen. Ich finde, dass man eh zuviel offen legen muss...da braucht die ARGE nicht auch noch die medizinischen und sehr persönlichen Daten zu wissen und so wie ich die ARGE kenne auch noch Kopien davon zu machen.
Wie war das mit dem §1 im Grundgesetz? Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt....
Tja, und da wundert sich die ARGE, wenn ein "Kunde" mit einer Axt die Türe seines Sachbearbeiters einschlägt....
LG
Als ich mit meiner Jüngsten schwanger war reichte eine ärztliche Bescheinigung des Arztes für das damalige Arbeitsamt aus. Ist allerdings schon viele Jahre her und Hartz4 hat bekanntlich vieles verändert...mich wundert es, dass man nicht vor Ort, mit einer Sachbearbeiterin, einen Schwangerschaftstest durchführen muss....(ist als Witz gemeint)
Meiner Meinung nach dürften die zwar den Mutterpass sehen, aber nicht reinschauen. Ich finde, dass man eh zuviel offen legen muss...da braucht die ARGE nicht auch noch die medizinischen und sehr persönlichen Daten zu wissen und so wie ich die ARGE kenne auch noch Kopien davon zu machen.
Wie war das mit dem §1 im Grundgesetz? Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt....
Tja, und da wundert sich die ARGE, wenn ein "Kunde" mit einer Axt die Türe seines Sachbearbeiters einschlägt....
LG
er darf den Pass verlangen, allerdings darf man ihm den Zugriff hinter dem Blatt wo der errechnete Termin drauf steht, verwehren.
Mein SB hat damals einfach durchgeblättert und sich gewundert, das ich mich darüber aufrege. Mit einer Beschwerde beim Gruppenleiter meinerseits war dann alles durch.
Die Angaben über den Zustand Deines Innenlebens geht die nämlich nix an.
Mein SB hat damals einfach durchgeblättert und sich gewundert, das ich mich darüber aufrege. Mit einer Beschwerde beim Gruppenleiter meinerseits war dann alles durch.
Die Angaben über den Zustand Deines Innenlebens geht die nämlich nix an.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Hallo Kossi
Genau das war es.
Es gibt einen Schutz der Sozialdaten und der gilt für alle Menschen, egal ob Ämteropfer oder (noch) nicht.
Genaueres ist im SGB I und SGB X nachlesbar.
Gruss
Genau das war es.
Es gibt einen Schutz der Sozialdaten und der gilt für alle Menschen, egal ob Ämteropfer oder (noch) nicht.
Genaueres ist im SGB I und SGB X nachlesbar.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ok, ich war 2003 das letzte Mal schwanger...hat sich einiges geändert wie ich sehe
wäre ich heute in der Situation, würde ich nem SB meinen Pass auch verweigern
wäre ich heute in der Situation, würde ich nem SB meinen Pass auch verweigern
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
zumal manche Stellen von denen man Beihilfen beantragen kann dieses per Stempel im Mutterpass vermerken.nonsens hat geschrieben:wäre ich heute in der Situation, würde ich nem SB meinen Pass auch verweigern
Was man wo, von wem und wieviel schon anderswo beantragt und erhalten hat geht keinen was an.
Am Allerwenigsten ARGE und Konsorten.
Die Durchsetzung gesetzlich festgelegter Ansprüche auf Sozialleistungen wird durch den Verweis zu Stiftungen u.ä. schon mehr als genug verwässert.
Solange "mildtätige Hände" Not lindern ist der Gesetzgeber fein raus und kann sich in Ruhe auf die Bewässerung von Banken und Konzernen konzentrieren. Und zwar mit überdimensional grossen Giesskannen während für die Menschen nur der Tropfen aus der Pipette genügen soll.
Wobei ich jetzt keinen der Menschen die sich diesbezüglich ehrenamtlich engagieren angreifen möchte. Sie meinen es wirklich gut und wollen helfen. Verkennen allerdings, das damit bestehende Verhältnisse nur noch weiter zementiert werden wenn die weitergegebene Strampelhose nicht von parteiischer Beratung umrahmt ist.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.