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brauche dringent hilfe!!!

Verfasst: 09.03.2009 15:48
von michelle08
meine 14j.tochter wollte sich ihr taschengeld aufbessern mit zeitungen austragen,da wir aber das nicht angegeben haben müssen wir das jetzt alles zurück bezahlen,es das richtig? :oops:

Re: brauche dringent hilfe!!!

Verfasst: 09.03.2009 16:11
von Corica
michelle08 hat geschrieben:meine 14j.tochter wollte sich ihr taschengeld aufbessern mit zeitungen austragen,da wir aber das nicht angegeben haben müssen wir das jetzt alles zurück bezahlen,es das richtig? :oops:
hat sie lohn bekommen ?
ist es eine firma für die sie ausgetragen hat ?
wurde der lohn auf ein konto gezahlt ?
mfg dieter

Verfasst: 09.03.2009 17:35
von michelle08
nachtürlich hat sie lohn bekommen,und eine firma ist es auch,und hat auf das taschengeldkonto gezahlt,ist ja nicht die welt gewesen 35-40 euro,ich denke man darf bis 100 euro verdienen!

Verfasst: 09.03.2009 17:37
von Corica
michelle08 hat geschrieben:nachtürlich hat sie lohn bekommen,und eine firma ist es auch,und hat auf das taschengeldkonto gezahlt,ist ja nicht die welt gewesen 35-40 euro,ich denke man darf bis 100 euro verdienen!
du mußt es aber vorher anmelden.
mfg dieter

Verfasst: 09.03.2009 17:45
von michelle08
hatte ich aber nicht,hatte gedacht ich brauche das nicht!

Verfasst: 09.03.2009 17:53
von DjTermi
Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind 100€ als Grundfreibetrag frei, bei sonstigem Einkommen sind es nur 30€.

Hast Du das schriftlich schon bekommen von der ARGe was die Dir das abziehen ?

PS: JEDE veränderung muss beim Amt angegeben werden, auch dann wenn das Amt nichts davon hat.

Verfasst: 09.03.2009 18:32
von michelle08
nein nur mündlich,er meinte dann brauchen wir das nicht schriftlich zu machen!

Verfasst: 09.03.2009 18:38
von DjTermi
Mündlich können die viel erzählen...Fordere die ARGE oder das Jobcenter dazu auf, den mündlich erlassenen Verwaltungsakt der Ablehnung schriftlich zu erlassen und zu begründen.. Darauf bin ich gespannt.

Verfasst: 09.03.2009 18:44
von michelle08
wollte morgenfrüh anrufen,soll mir das schriftlich geben weil ich einen wiedersruch einlegen will,brauche den paragraphen!

Verfasst: 09.03.2009 18:46
von DjTermi
Mache es bitte so wie ich geschrieben hatte :
Fordere die ARGE oder das Jobcenter dazu auf, den mündlich erlassenen Verwaltungsakt der Ablehnung schriftlich zu erlassen und zu begründen

Verfasst: 09.03.2009 21:18
von michelle08
mir hat grade ein bekannter gesagt da könnte ich nichts mehr machen,ich wäre selber schuld hätte es ja angeben müssen,knapp 300euro weniger,weiß garnicht wie ich das machen soll,nah ja selber schuld!

Verfasst: 09.03.2009 22:17
von Melinde
Hallo michelle08
Hör nicht auf das was Dir Bekannte sagen.
Folge Termis Rat, er ist der Fachmann.
Gruss

Verfasst: 10.03.2009 12:10
von michelle08
hatte vergessen zu sagen das mein lebenspartner auch 165euro dazu verdient,und deshalb hat bestimmt der sachbearbeiter recht......oder :?:

Verfasst: 10.03.2009 12:29
von DjTermi
Langsam, also die 165 € habt ihr auch nicht angegeben ?

Verfasst: 10.03.2009 18:29
von michelle08
doch die sind angegeben,das wissen die da oben!

Verfasst: 10.03.2009 18:40
von DjTermi
Dann verstehe ich nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll ?

Verfasst: 10.03.2009 19:47
von michelle08
ich hatte jetzt gedacht das vieleicht nur einer das verdienen könnte!!! also der sachbearbeiter weiß bescheid schickt es schriftlich mit begründung!!!

Verfasst: 10.03.2009 20:12
von DjTermi
Dann poste das mal hier rein, damit ich das besser verstehe, danke.

Verfasst: 30.03.2009 13:13
von michelle08
so habe gute nachrichten,es wird nicht angerechnet und meine tochter darf die zeitung weiter machen muss nur die abrechnungen zeigen das es nicht über 100euro kommt!!!!!!!! :wink: