Zahlung der Unterkunft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Corica
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Zahlung der Unterkunft

Beitrag von Corica »

so eigenes haus da die zinsen für einen kredit ja gezahlt
werden habe ich eine frage an die spezis.
nun ist das gruntstück erbpacht es fallen monatliche kosten
von umgerechnet 27,50 € an
die zinsen betragen 120 € werden übernommen
aber die erbpacht nicht . warum ?
die kosten die entstehen würden erreichen noch
nicht mal den betrag der mir in einer mietwohnung zustehen würden.
biotonne bezahlen sie auch nicht.
mfg dieter
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dieter

Erbpacht und Biotonne gehören zu den KdU, also zu übernehmen.
Erbpacht fällt unter „dauernde Lasten“, ebenfalls zu übernehmen.
Die Biotonne ist als eines der Müllentsorgungsgefäße von Deiner Gemeinde vorgeschrieben und nicht vermeidbar. Ebenfalls den KdU zuzuordnen genauso wie die Restmülltonne.

Was die Stadtväter wohl sagten wenn jeder seinen Biomüll in die Landschaft wirft wegen Kosten sparen?
Für faule Eier fiele mir persönlich noch eine anderer Verwendungszweck ein. :lol:

Schau mal in das Urteil:

Tilgungsraten in Ausnahmefällen als Zuschuss
(18.6.2008; B 14/11b AS 67/06 R)
Zu klärende Frage:
Sind Tilgungsraten bei einer selbstbewohnten Immobilie nicht oder als Darlehen oder als Zuschuss zu übernehmen?
Das BSG hat entschieden, dass grundsätzlich alle Varianten möglich sind. Bisher wurde die Möglichkeit der Tilgung prinzipiell verneint, weil dadurch Vermögen aufgebaut werden würde. Nun sei die Übernahme von Tilgung als Zuschuss in Ausnahmefällen möglich. Als Ermessensrichtlinie hat das
BSG aber nur eine Richtung angedeutet: „Bei typisierender Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass bei einer relativ geringen Belastung durch Darlehenszinsen und einer vergleichsweise hohen Tilgungslast das selbst genutzte Wohneigentum bereits weitgehend finanziert ist und es deshalb nicht um den Aufbau, sondern um den Erhalt bereits bestehender Vermögenswerte geht.“

Quelle

Volltext hier
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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