Mietkosten und Muell

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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NichtIch
Beiträge: 7
Registriert: 06.03.2009 12:17

Mietkosten und Muell

Beitrag von NichtIch »

Ich mache eine Umschulung und durch das geringe ALG1 muss ich auch zum HartzAmt.
Gestern habe ich den Bescheid bekommen, doch als Wohnkosten wird nur meine Alte Warmmiete von 317,-€ und nicht die aktuelle Miete von 336,-€ veranschlagt.
Die Mieterhoehung ist seit Oktober aktiv weil ich neue Fenster bekommen habe, auch vermisse ich den Teil mit den Abfallgebuehren, hab da gelesen die muessen auch uebernommen werden.
Ist es wirklich so dass die Miete einfach nur zum Teil bezahlt wird.


Gruss Ich
NichtIch
Beiträge: 7
Registriert: 06.03.2009 12:17

Beitrag von NichtIch »

Naja wird dort mit knapp 20,-€ mehr ausgerechnet, was sich durch die Miete ergibt, was jedoch nicht meine Frage nach den Muellgebuehren beantwortet.

gruss Ich
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo NichtIch
Müllgebühren gehören definitiv zu den KdU und müssen übernommen werden.
Lass den Bewilligungsbescheid überprüfen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

NichtIch hat geschrieben:Naja wird dort mit knapp 20,-€ mehr ausgerechnet, was sich durch die Miete ergibt, was jedoch nicht meine Frage nach den Muellgebuehren beantwortet.

gruss Ich
Doch tut es, weil diese wie schon Melinde sagt mit enthalten sein müssen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
NichtIch
Beiträge: 7
Registriert: 06.03.2009 12:17

Beitrag von NichtIch »

Ok, danke erst mal das ist schon mal eine ANtwort mit der ich was anfangen kann und mit der ich am Monatg die richtigen Fragen stellen kann.

Gruss Ich
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