Hallo Leute,
ich habe wieder einmal eine Frage. Wir bekommen seit Juni 08 Arbeitslosengeld II. Meine Frau arbeitet halbtags und ihr Einkommen wird logischerweise in die Berechnung des Bedarfs einbezogen.
Sie hat einen Bausparvertrag, der vor dem Bezug von Hartz4 abgeschlossen wurde. Sie bekommt keine Leistungen dazu von Ihrem Arbeitgeber.
Monatlich werden von Ihrem Einkommen 40,--Euro abgezogen und an die Bausparkasse überwiesen.
Dadurch hat Sie ja monatlich 40,00 Euro weniger Einkommen zur Verfügung.
Aber in der Bedarfsberechnung werden diese 40.--Euro nicht berücksichtigt, sondern mit zum Einkommen hinzu gerechnet.
Ist das so richtig, weil wir dieses Geld ja nicht zur Verfügung haben. Und den Vertrag vorzeitig auflösen, wollen wir eigentlich nicht, wegen des Verlustes.
Meine Frage: Ist es rechtens, dass diese 40,00 Euro zum Einkommen gerechnet werden dürfen?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.
Gruss Frank
vermögenswirksame Leistungen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder Ähnliches werden nicht berechnet, aber ich meine, wenn Du dise Kompl. selbst zahlst dann schon.
Mache mich da aber noch mal genauer schlau...
Gruß
vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder Ähnliches werden nicht berechnet, aber ich meine, wenn Du dise Kompl. selbst zahlst dann schon.
Mache mich da aber noch mal genauer schlau...
Gruß
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