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Einmalige Beihilfe

Verfasst: 18.12.2005 10:42
von inno
Hallo zusammen,

ich bin jetzt schwanger und wollte mal nachfragen wie es da aussieht zwecks einmaliger Pauschale für Klamotten für den krankenaufenthalt später.

Damals gab es sowas noch vom Sozialamt.
Da hat man für nen Morgenmantel, Still BH`s, Nachthemden, etc noch einmalige Beihilfe bekommen.
Gibt es die noch oder wurden die abgeschafft mit Harz4 ?

LG, Inno

Verfasst: 18.12.2005 12:49
von Gast
Hallo Inno,

die gesuchte Info findest Du hier:
Elo-Forum

Verfasst: 22.12.2005 18:08
von inno
Danke dir ....

Allerdings versteh ich da im mom ne Kleinigkeit nicht wirklich

Die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt ist nicht im Regelsatz enthalten.
Soweit so gut - also das ich dsie gesondert beantragen muss is ja verständlich.
Aber bezieht sich das auf die Bekleidung bei Geburt auf mich oder heißt das ".... und Geburt " das das für die Erstlingsausstattung sein soll, sprich also fürs Baby die Bekleidung ?!?!?

Einmalige Beihilfe

Verfasst: 22.12.2005 18:23
von -us-
Hallo Inno , in meinem Ablehungsbescheid steht klip und klar folgendes drin:

Die Gewährung von einmaligen Leistungen kommt neben der Regelleistung ausschließlich in den in §23 Absatz 3 Satz 1 SGB II aufgeführten Fällen in Betracht. Hierbei handelt es sich um

1. Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
2. Erstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Diese Auflistung ist abschließend.


Was immer das heißt entscheidet wohl leider die Arge !!!!!
(aber ich hoffe ja mal das im SGB II eine Pauschale sowie deren Aufschlüsselung drin steht und nicht nach Finanzlage (siehe Fall Burghausen Weihnachtsbeihilfe) entschieden werden kann.


LG aus Aachen

-US-