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Kürzung von ALG2 wegen Krankheit?
Verfasst: 27.02.2009 18:12
von susu1828
Ich hatte am 19.2. eine Einladung zu meiner SB, da aber mein Kind krank war und dann auch noch ich, hatte ich meine SB angerufen und ihr erklärt das ich nicht kommen kann. Darufhin meinte Sie ich solle das Attest ihr schicken, was ich auch machte.
Heute schaue ich auf meinen Kontoauszug und siehe da, statt 707€ wurden nur 435€ überwiesen.
Jetzt nun meine Frage ist das gerechtfertig das mir das Geld gekürzt wird? Oder kann es sein das das Geld gekürzt wurde weil ich ein Guthaben von 300€ von den Stadtwerken bekommen habe.
Danke für eure Antworten!
Re: Kürzung von ALG2 wegen Krankheit?
Verfasst: 27.02.2009 18:31
von Corica
susu1828 hat geschrieben:Ich hatte am 19.2. eine Einladung zu meiner SB, da aber mein Kind krank war und dann auch noch ich, hatte ich meine SB angerufen und ihr erklärt das ich nicht kommen kann. Darufhin meinte Sie ich solle das Attest ihr schicken, was ich auch machte.
Heute schaue ich auf meinen Kontoauszug und siehe da, statt 707€ wurden nur 435€ überwiesen.
Jetzt nun meine Frage ist das gerechtfertig das mir das Geld gekürzt wird? Oder kann es sein das das Geld gekürzt wurde weil ich ein Guthaben von 300€ von den Stadtwerken bekommen habe.
Danke für eure Antworten!
das ist das guthaben von den stadtwerken.
sie dürfen aber nur das guthaben von den heizkosten
abziehen. schau auf deine jahresabrechnung.
mfg dieter
Verfasst: 27.02.2009 20:47
von susu1828
Ich hatte doch einen Bescheid von der ARGE bekommen das ich mir das Guthaben von der Infra (Stadtwerke) auszahlen lassen soll und das war schon Ende Januar. In diesem Bescheid ist auch nicht drin gestanden das dieses Guthaben demnächst einbehalten wird.
Verfasst: 27.02.2009 20:54
von Corica
[quote="susu1828"]Ich hatte doch einen Bescheid von der ARGE bekommen das ich mir das Guthaben von der Infra (Stadtwerke) auszahlen lassen soll und das war schon Ende Januar. In diesem Bescheid ist auch nicht drin gestanden das dieses Guthaben demnächst einbehalten wird.[/quot
nun sag uns für was war dies guthaben ?
für strom ?
wasser ?
heizung ?
war es für die heizung darfst du es nicht behalten !
strom wasser zahlst du selbst darfst du behalten !
mfg dieter