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Anfrage

Verfasst: 23.02.2009 00:28
von Sentinel
Erst mal Moin an Alle - war 'ne ganze Zeit unterwegs und habe den Markt sondiert. Meine Frage mit der Bitte um klare, sachbezogene Antworten:

Ich beziehe aktuell ALGII und beabsichtige eine Selbsttändigkeit im Onlinemarketing. Muss ich die als Nebentätigkeit anmelden oder wie läuft das Prozedere. Mir ist klar, dass eventuelle Einnahmen mit den bewilligten Leistungen verrechnet werden. Ich möchte nur nicht, dass die Zahlungen schlagartig eingestellt werden, mein Versicherungsschutz erlischt, etc, etc. nur weil dem AMt bekannt wird das ich selbstständig bin. Gibt es eine Möglichkeit das als Nebentätigkeit zu deklarieren? Vorschüsse oder finanzielle Hilfen benötige ich nicht - daher ist auch kein Konzept zur Vorlage beim SB erforderlich - als gelernter Admin arbeite ich von zuhause aus - die technischen Voraussetzungen sind vorhanden.

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß vom Friesen in Berlin

Verfasst: 23.02.2009 01:13
von Ralf Hagelstein
Moin,

das wird schwierig. Melden musst Du es, ist wohl klar. Damit beginnt aber der Ärger. Zum 01.01.09 wurde das Gesetz mal wieder geändert. Damit wird der Aufbau einer Selbstständigkeit nahezu unmöglich gemacht.

Da guckst Du mal in den schönen, neuen § 11.
1.3 Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft - im PDF Seite 19 ff.

Beim Lesen unbedingt an das "Anti-Agressions-Training" denken!