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Selbständig

Verfasst: 20.02.2009 08:54
von Knolli
Hallo

Wir leben zu viert in der bedarfsgemeinschaft
nun möchte sich meine lebensgefährtin ( sind nicht verheiratet) selbständig machen..vorraussetzungen sind gegeben....sie möchte das einstiegsgeld beantragen...was passiert dann mit den anderen aus der BG ?
und besteht auch die möglichkeit das auch ich mich wieder selbständig mache ( reinigungsgewerbe) und eine förderung beantrage?
weil im prinzip kann sich ja jeder selbständig machen der die vorraussetzungen erfüllt

weiss dort jemand einen rat?

Torsten

Verfasst: 20.02.2009 10:52
von DjTermi
Es wird im Moment zu (glaub ich ) 50% des Regelsatzes von 345€ ausbezahlt = 172,50€ plus Zuschlag für jedes weitere Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.