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Sonderregelung ALG2
Verfasst: 19.02.2009 23:13
von Pia-Cecile
Hey!
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann...
Ich bin im Dezember 2006 mit Sonderantrag, Gerichtsverhandlung und Stellungname vom Jugendamt ausgezogen.
Jetzt würde ich gerne umziehen, allerdings nicht in dieser Umgebung, sondern 120km entfernt.
Meine Freundin meinte, dass das vielleicht nicht so einfach ist.
Kann das Amt gegen den Umzug etwas sagen?
Wenn ja, kann ich was dagegen tun?
Vielen Dank, Pia-Cecile
Verfasst: 20.02.2009 07:15
von rme
wenn du an deinem neuen Wohnort eine neue Arbeitsstelle hast, bezahlt dir die Arge sogar den Umzug, anderenfalls musst du die Kosten für den Umzug, sowie Kaution für die neue Whg. usw., selber aufbringen. Die Arge/Jobcenter an deiner neuen Wohnadresse wird aber nur die bereits bewilligten Kosten für die Miete übernehmen.
Wäre die Neue Wohnung viel teurer, musst du die Differenz aus eigener Tasche zahlen?
Verfasst: 20.02.2009 09:39
von Pia-Cecile
Oh, danke!!!
Du hast mir echt geholfen!
Und wie siet es aus,
wenn während der Umzugszeit krank geschrieben bin???
Bleibt das dann gleich?
Verfasst: 20.02.2009 10:40
von DjTermi
Warum machst Du Dir darüber Gedanken? Der Antrag wird von heute auf Morgen eh nicht entschieden/bearbeitet. Und du musst sicherlich deine 3 Monate Kündigungsfrist auch einhalten. Wenn Du ein Ja bekommst, dann sicherlich kann Dir keiner sagen das Du am Umzugstag nicht vor der Tür darfst, wenn Du Krank sein solltest.
Verfasst: 24.02.2009 20:08
von Pia-Cecile
Hey, Danke für die Antwort!!!
Ich mache mir deswegen Gedanken, weil ich heute in 4 Wochen eine Hüft-op habe und dann mindestens 4 Monate krank geschrieben bin...
und bis dahin bin ich schon umgezogen!!!
Verfasst: 24.02.2009 22:58
von Ralf Hagelstein
rme hat geschrieben:wenn du an deinem neuen Wohnort eine neue Arbeitsstelle hast, bezahlt dir die Arge sogar den Umzug, anderenfalls musst du die Kosten für den Umzug, sowie Kaution für die neue Whg. usw., selber aufbringen. Die Arge/Jobcenter an deiner neuen Wohnadresse wird aber nur die bereits bewilligten Kosten für die Miete übernehmen.
Wäre die Neue Wohnung viel teurer, musst du die Differenz aus eigener Tasche zahlen?
Wie kommst Du denn darauf?
Verfasst: 24.02.2009 23:52
von DjTermi
Es fehlt einfach "KANN übernommen" werden

Verfasst: 25.02.2009 01:02
von Ralf Hagelstein
Damit die ARGE einen Umzug bezahlen muss, braucht es einen "wichtigen Grund". Das kann auch eine Arbeitsaufnahme sein.
Einen Umzug den ich selbst finanziere, brauche ich mir von der ARGE vorher nicht "genehmigen" zu lassen.
Die Höhe am neuen Wohnort muss "angemessen" sein. Dazu hat das BSG Kriterien ausgearbeitet, woran sich die ARGEN halten müssen.
Nicht abschließend geklärt, allerdings in der Tendenz vom BSG entschieden, ist die Frage der Entfernung der alten und neuen Wohnung. Hier wird auf die Zuständigkeit des Trägers und die Größe der Gemeinde abgestellt.
Das SG Hamburg hatte vor kurzem einen eindeutigen Fall zur mündlichen Verhandlung, da ging es um den Zuzug nach Hamburg aus einem anderen Bundesland. Die ARGE zahlte nur die "alte", niedrigere Miete. Das war eindeutig rechtswidrig, der Richter mehr als nur ungehalten, die ARGE hat dann die neue "höhere" aber "angemessene" Miete anerkannt und entsprechend nachgezahlt.
Pia-Cecile schrieb, sie zieht um eine Strecke von 120 Km um. Bei einem Umzug ohne "wichtigen Grund" wird die ARGE keine Umzugskosten, Renovierung etc. übernehmen. Die Miete am neuen Wohnort muss nur "angemessen" sein.
Da sich die Sicht des BSG bisher immer noch nicht bis zu allen SachbearbeiterInnen herumgesprochen hat, mahnte dies in einem neueren Beschluss den Gesetzgeber zur Tätigkeit auf, was Minister Scholz aber ablehnte. Und so werden die Gerichte immer weiter mit Klagen überzogen.

Verfasst: 04.04.2009 11:42
von Mr_Eyeballz
Gibt es zu diesem Urteil zufällig einen Link ? Würde mich sehr interessieren,
Danke!