Sonderregelung ALG2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Pia-Cecile
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Sonderregelung ALG2

Beitrag von Pia-Cecile »

Hey!

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann...

Ich bin im Dezember 2006 mit Sonderantrag, Gerichtsverhandlung und Stellungname vom Jugendamt ausgezogen.

Jetzt würde ich gerne umziehen, allerdings nicht in dieser Umgebung, sondern 120km entfernt.

Meine Freundin meinte, dass das vielleicht nicht so einfach ist.

Kann das Amt gegen den Umzug etwas sagen?
Wenn ja, kann ich was dagegen tun?

Vielen Dank, Pia-Cecile
rme
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Beitrag von rme »

wenn du an deinem neuen Wohnort eine neue Arbeitsstelle hast, bezahlt dir die Arge sogar den Umzug, anderenfalls musst du die Kosten für den Umzug, sowie Kaution für die neue Whg. usw., selber aufbringen. Die Arge/Jobcenter an deiner neuen Wohnadresse wird aber nur die bereits bewilligten Kosten für die Miete übernehmen.

Wäre die Neue Wohnung viel teurer, musst du die Differenz aus eigener Tasche zahlen?
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Pia-Cecile
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Beitrag von Pia-Cecile »

Oh, danke!!!

Du hast mir echt geholfen!

Und wie siet es aus,
wenn während der Umzugszeit krank geschrieben bin???

Bleibt das dann gleich?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Warum machst Du Dir darüber Gedanken? Der Antrag wird von heute auf Morgen eh nicht entschieden/bearbeitet. Und du musst sicherlich deine 3 Monate Kündigungsfrist auch einhalten. Wenn Du ein Ja bekommst, dann sicherlich kann Dir keiner sagen das Du am Umzugstag nicht vor der Tür darfst, wenn Du Krank sein solltest.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Pia-Cecile
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Beitrag von Pia-Cecile »

Hey, Danke für die Antwort!!!

Ich mache mir deswegen Gedanken, weil ich heute in 4 Wochen eine Hüft-op habe und dann mindestens 4 Monate krank geschrieben bin...
und bis dahin bin ich schon umgezogen!!!
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

rme hat geschrieben:wenn du an deinem neuen Wohnort eine neue Arbeitsstelle hast, bezahlt dir die Arge sogar den Umzug, anderenfalls musst du die Kosten für den Umzug, sowie Kaution für die neue Whg. usw., selber aufbringen. Die Arge/Jobcenter an deiner neuen Wohnadresse wird aber nur die bereits bewilligten Kosten für die Miete übernehmen.

Wäre die Neue Wohnung viel teurer, musst du die Differenz aus eigener Tasche zahlen?
Wie kommst Du denn darauf?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es fehlt einfach "KANN übernommen" werden ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Damit die ARGE einen Umzug bezahlen muss, braucht es einen "wichtigen Grund". Das kann auch eine Arbeitsaufnahme sein.
Einen Umzug den ich selbst finanziere, brauche ich mir von der ARGE vorher nicht "genehmigen" zu lassen.

Die Höhe am neuen Wohnort muss "angemessen" sein. Dazu hat das BSG Kriterien ausgearbeitet, woran sich die ARGEN halten müssen.
Nicht abschließend geklärt, allerdings in der Tendenz vom BSG entschieden, ist die Frage der Entfernung der alten und neuen Wohnung. Hier wird auf die Zuständigkeit des Trägers und die Größe der Gemeinde abgestellt.

Das SG Hamburg hatte vor kurzem einen eindeutigen Fall zur mündlichen Verhandlung, da ging es um den Zuzug nach Hamburg aus einem anderen Bundesland. Die ARGE zahlte nur die "alte", niedrigere Miete. Das war eindeutig rechtswidrig, der Richter mehr als nur ungehalten, die ARGE hat dann die neue "höhere" aber "angemessene" Miete anerkannt und entsprechend nachgezahlt.

Pia-Cecile schrieb, sie zieht um eine Strecke von 120 Km um. Bei einem Umzug ohne "wichtigen Grund" wird die ARGE keine Umzugskosten, Renovierung etc. übernehmen. Die Miete am neuen Wohnort muss nur "angemessen" sein.

Da sich die Sicht des BSG bisher immer noch nicht bis zu allen SachbearbeiterInnen herumgesprochen hat, mahnte dies in einem neueren Beschluss den Gesetzgeber zur Tätigkeit auf, was Minister Scholz aber ablehnte. Und so werden die Gerichte immer weiter mit Klagen überzogen. :roll:
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Mr_Eyeballz
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Registriert: 14.02.2007 17:40

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Gibt es zu diesem Urteil zufällig einen Link ? Würde mich sehr interessieren,

Danke!
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