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Festnetzanschluss
Verfasst: 17.12.2005 15:06
von Sarah
Hey, meine Name ist Sarah.
Ich bin 26 Jahre alt und seit drei Monaten bestreite ich meinen Lebensunterhalt von Hartz4
Meine Frage ist, da ich neu umgezogen bin, übernimmt der "Eigen Betrieb für Arbeit" irgendwelche Kosten für meinen neuen Festnetzanschluss?
mfg
Sarah
Verfasst: 17.12.2005 15:36
von Daniel81
Hallo Sandra,
Nein. Die Bundesagentur übernimmt keine Kosten für deinen Telefonanschluss, du kannst jedoch nach deinen Abschluß mit der Telekommunikationsgesellschaft, angeben das du Hartz 4 Empfänger bist, ich weiß das zumindestens bei der Telekom, deine Grundgebühren sich um die Hälfte verringern.
Gruß Daniel
Verfasst: 17.12.2005 16:45
von Gast
@Sarah
Hier die Infos zum Sozialtarif der Telekom:
Welche Voraussetzungen gelten für den Sozialtarif und welche Vergünstigungen ergeben sich daraus?
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und
* von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
* Ausbildungsförderung aufgrund des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten oder
* blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.
Den Auftrag für den Sozialtarif schicken wir Ihnen gern zu.
Den ausgefüllten Auftrag geben Sie bitte zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ in einem T-Punkt Ihrer Umgebung ab.
Oder schicken Sie beides an Ihre örtliche Telekom Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telekom-Rechnung.
Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:
1. Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, Call XXL/T-Net, Call XXL Freetime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
2. Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, Call XXL/T-ISDN, Call XXL Freetime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
Quelle:
Telekom
Verfasst: 18.12.2005 01:49
von Daniel81
Es gibt sogar schon Angebote für Hartz 4 Empfäner fürs Internet.
Gefunden hier:
www.Faventia.de
Hartz IV DSL
Volumentarif
Wenig- & Normalsurfer
Tarif nutzbar mit:
DSL Connect 1000
DSL Connect 2000
DSL Connect 6000
T-DSL 1000 (mit Einrichtungsgebühr für DSL-Einsteiger)
T-DSL 2000 (mit Einrichtungsgebühr für DSL-Einsteiger)
T-DSL 6000 (mit Einrichtungsgebühr für DSL-Einsteiger)
Tarifinfo:
Angebot nur für Hartz IV-Empfänger (Bescheinigung erforderlich). 4 GB Freivolumen pro Monat, jedes weitere MB wird mit 0,7 Cent/MB berechnet. 4 Euro Einrichtungsgebühr.
Grundgebühr/Monat in Euro:
1,99 Euro
Einmalige Tarif-Einrichtungsgebühr:
4,00 Euro
Abrechnung nach Volumen
Von: Bis: Preis
4.096 MB 0,00 Euro
Jedes weitere MB: 0,7 Cent
Vertragslaufzeit:
3 Monate
Kündigungsfrist:
4 Wochen
Gruß Daniel
Ein dickes Dankeschön
Verfasst: 26.12.2005 10:58
von Sarah
Vielen Dank für eure Mühe,
Leider habe ich kein Internetanschluss, kann also nur unregelmäßig ins Forum schauen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah
P.S. Wünsche allen Mitgliedern ein gesundes neues Jahr