Seite 1 von 1

lohnsteuerausgleich als einnahme??

Verfasst: 13.02.2009 17:08
von noctem
hallo ihr ich schon wieder mit ner Frage und zwar ein Bekannter der auch hartz bezieht kriegt jetzt geld vom Lohnsteuerausgleich raus, muss aber damit gleich Schulden tilgen, das kann doch dann vom Amt nicht angerechnet werden oder? bzw. das sie sagen er soll das geld zum leben nehmen, da er ja schulden damit abzahlen muss...danke schon mal für antworten Lg

Re: lohnsteuerausgleich als einnahme??

Verfasst: 13.02.2009 17:22
von Corica
noctem hat geschrieben:hallo ihr ich schon wieder mit ner Frage und zwar ein Bekannter der auch hartz bezieht kriegt jetzt geld vom Lohnsteuerausgleich raus, muss aber damit gleich Schulden tilgen, das kann doch dann vom Amt nicht angerechnet werden oder? bzw. das sie sagen er soll das geld zum leben nehmen, da er ja schulden damit abzahlen muss...danke schon mal für antworten Lg
mit etwas überlegung kann man das geld retten.
mfg dieter

Verfasst: 14.02.2009 17:51
von buxi
Es gibt die Möglichkeit zusammen mit der Abgabe der Einkommenssteuererkrärung eine Abtretungserklärung einzureichen. Diese Abtretungserklärung muß aber von demjenigen der dann die Rückzahlung erhalten soll mit unterschrieben werden. Vordrucke gibt es sogar dafür im Internet die man ausdrucken kann. Aber das muß glaube ich mit der Abgabe zusammen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Gruß buxi

Verfasst: 14.02.2009 18:18
von Corica
buxi hat geschrieben:Es gibt die Möglichkeit zusammen mit der Abgabe der Einkommenssteuererkrärung eine Abtretungserklärung einzureichen. Diese Abtretungserklärung muß aber von demjenigen der dann die Rückzahlung erhalten soll mit unterschrieben werden. Vordrucke gibt es sogar dafür im Internet die man ausdrucken kann. Aber das muß glaube ich mit der Abgabe zusammen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Gruß buxi
genau so ist es !!!!!!!!!!!
vorher überlegen.
mfg dieter

Verfasst: 14.02.2009 18:20
von Corica
Corica hat geschrieben:
buxi hat geschrieben:Es gibt die Möglichkeit zusammen mit der Abgabe der Einkommenssteuererkrärung eine Abtretungserklärung einzureichen. Diese Abtretungserklärung muß aber von demjenigen der dann die Rückzahlung erhalten soll mit unterschrieben werden. Vordrucke gibt es sogar dafür im Internet die man ausdrucken kann. Aber das muß glaube ich mit der Abgabe zusammen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Gruß buxi
genau so ist es !!!!!!!!!!!
vorher überlegen.
mfg dieter
ich wollte es nicht sagen, dan kommt wieder betrüger !!!!!!!!!!
mfg dieter

Verfasst: 14.02.2009 20:34
von buxi
Aber das ist doch kein Betrug, das ist ne ganz offizielle, rechtlich abgesegnete Formsache. Da hab ich überhaupt keine Skrupel!
Gruß buxi

Verfasst: 14.02.2009 21:41
von Corica
buxi hat geschrieben:Aber das ist doch kein Betrug, das ist ne ganz offizielle, rechtlich abgesegnete Formsache. Da hab ich überhaupt keine Skrupel!
Gruß buxi
du hast ja recht!!!!!!!!!!!!!!
aber es gibt leute die denken anders.
was sie jetzt daraus macht ist ihr problem .
mfg dieter

Verfasst: 14.02.2009 21:55
von ballsport
warum denn gleich betrüger???

wenn jemand z.b. eben schulden hat, dann gibt es doch die möglichkeit es eben auf dem wege der abtretungserklärung zu machen.

nur wenn jemand versucht, das geld einzustreichen um sich daraus vorteile zu ziehen (ok, manchmal ist so ne finanzspritze eben klasse :wink: ) dann fällt das meiner meinung nach unter "betrüger".

also @noctem: sag deinem bekannten, das er die abtrittserklärung gleich mit abgeben soll, dann sind die schulden weg und er hat damit keinen stress mehr.

Verfasst: 16.02.2009 14:14
von noctem
danke euch!!!

Verfasst: 16.02.2009 17:14
von hopper
ich hatte mal ein ähnlichen fall,hab knapp 300 euro vom finanzamt wieder bekommen aber das einfach nicht angegeben und lebe bis heute mit reinem gewissen weiter.
das ist aber schon ein paar jahre her und kam zustande weil ich 6 monate abm gemacht habe und damals noch einkommensteuer bezahlt habe,was ja heute nicht mehr der fall ist wenn man abm macht.

Besser ARGE informieren!!!

Verfasst: 28.02.2009 10:15
von Richard
Ich warn da vor solchen Aktionen. Bei mir ist der Fall auch so gelagert. An der Pflicht der Arge Steuereinnahmen mitzuteilen ändert das nichts. Kommt man dieser Pflicht nicht nach setzt Sanktionen und Strafen.

Meiner Meinung nach ist es besser hier die Arge über den Sachverhalt zu informieren mit dem Hinweis dass hier alte Schulden vor Antrag von ALG2 getilgt werden müssen. Denn macht man Schulden während des Bezuges von ALG2 und tilgt dieses mit dem Steuerbescheid, wird sie einem unterstellen sich an der Allgemeinheit zu bereichern. Rechtlich gesehen ist es ja so dass ein ALG2 Empfänger seinen Lebenunterhalt durch eigenes Einkommen plus dem Sozialgeld zu finanzieren hat. Steuerbescheide sind zunächst einmalige Einkommen.
Außerdem war nicht abzusehen dass wenn man Schulden macht auch gleichzeitig arbeitslos wird. Daher fällt auch der Vorsatz des Betruges an der Allgemeinheit weg. Wohl aber wenn das Finanzamt das Geld direkt an den Gläubiger überweißt, so dass die ARGE von dem Vorgang zunächst einmal nichts erfährt.