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Bewerbungskosten

Verfasst: 11.02.2009 21:43
von maria1106
Ich wollte mal fragen wie lange wartet ihr in der Regel auf die Erstattung von Bewerbungskosten ????
LG
Silvia

Verfasst: 12.02.2009 12:08
von DjTermi
Hallo,
das ist eine frage die Leider nicht wirklich beantwortet werden kann. Da man ja nicht aufn Schreibtisch des SB schauen kann, was noch zu tun ist.

Wenn es nur zu lange wird, würde ich eine Untätigkeitsklage einleiten.

Gruß

Verfasst: 12.02.2009 13:48
von maria1106
Danke dir für die schnelle Antwort!

Vielleicht kannst du mir ja meine nächste Frage mit beantworten :wink:
Es ist so ich muss im Monat bis spätestens 28. immer 10 eigenbemühungen erbringen.
Jetzt habe ich am 6.1 meine Nachweise für Januar erbracht und geltend gemacht. gleichzeitig bat ich um einen neuen Antrag und auf den warte ich immernoch. Jetzt rennt mir anber die Zeit davon denn ohne den Antrag kann ich die neuen Bewerbungen für Feb ja nicht geltend machen?!
den Antrag kriege ich entweder mit der Post oder aber ich hole ihn bei ihr selbst ab !
Nächstes problem dazu brauche ich einen Termin um den bat ich ebenfalls
schriftlich nichts geschah was nun ????
Bringe ich meine Eigenbemühungen nicht bis zum 28 gibts ne Sperre. bringe ich sie ohne Antrag gehen mir 50 euro eingfach flöten :shock:
LG
Silvia

Verfasst: 12.02.2009 14:15
von DjTermi
Hast Du eine EGV abgeschlossen, wenn ja, von wann ist die und bis wann gilt die? Steht da drin, dass Bewerbungskosten bezahlt werden?

Verfasst: 13.02.2009 10:25
von maria1106
Hallo !
Die Eingliederungsvereinbahrung ist noch aktuell.
Berwerbungskosten bekam ich halt immer bis die Pauschale ausgeschöpft war.
Ansonsten gab es für die anderen Bewerbungen nichts denn bei 10 im Monat ist die Pauschale ausgeschöpft nach ca 5 Monaten.
In den restlichen 7 Monate des Jahres zahle ich ja alles aus eigener Tasche.
und darum war ich froh dass im Dez meine neue Jahresfrist begann !
Und nun stehe ich auf dem Schlauch .... da ich ja diesen Zeitdruck habe....
LG
Silvia

PS Telefonisch erreiche ich sie nicht :(

Verfasst: 23.02.2009 12:19
von maria1106
Ich habe bis jetzt immernoch keine Bewerbungskosten erstattet bekommen muss aber jeden Monat 10 schreiben ich finde das mehr als rechtswidrig. Denn es werden ja bisher eh nur 52 im jahr bezahlt die habe ich aber in 5 Monaten schon zusammen....und jetzt bekomme ich nicht mal meine Bewerbungskosten grrrrrr...
Wie lange muss ich warten bis ich handeln kann?
Mich ärgert das maßlos ....
LG
Silvia

Verfasst: 23.02.2009 13:03
von rme
Hallo maria1106

ich würde mal freundlich nachfragen, wann denn die zu erwartende Bewerbungskostenrückerstattung endlich eintrifft. Du bist darauf angewiessen, um deine weiteren Bewerbungen schreiben und letztendlich verschicken zu können.

Verfasst: 23.02.2009 14:28
von DjTermi
Hallo,
ich war leider Krank, daher kann ich jetzt erst Antworten. Sprichmit deinen SB darüber, erkläre ihm die Situation, ich denke da gibts bestimmt ene Lösung. Wenn nicht melde dich mal per PN bei mir...

LG

Verfasst: 24.02.2009 11:49
von maria1106
Hallo zusammen!

Ich bekomme sie nicht ans Telefon ! Ich habe Mail geschrieben, Ich habe schriftlich per Brief nachgehakt. Ich habe schriftlich um einen Termin gebeten nichts....ohne Termin komme ich da nicht rein zu ihr.
Aber ich habe jetzt den neuen Antrag bekommen das wars aber auch schon ..... :roll:

Verfasst: 28.02.2009 16:46
von maria1106
Bescheid über Bewerbungskosten ist da !
Hat 8 Wochen gedauert.
LG
Silvia