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Neue Wohnung suchen

Verfasst: 07.02.2009 14:06
von Knolli
hallo

wir sind zu viert in einer angemessenen wohnung sprich meine freundin meine tochter ( habe mit meiner freundin die gemeinsames kind) sowie ihr sohn 8 jahre aus erster ehe.....den fabian....nun folgendes....fabian hat die arge letzten monat aus der BG genommen damit wir für ihn wohngeld beantragen sollten das haben wir gemacht und bekommen es auch.....fabian möchte nun jetzt zum vater ziehn der wohnt in recklinghausen ....wie läuft das dann...wir sind dann nur noch zu dritt also wäre die wohnung zu groß für mich meine freundin und tochter......oder zahlt das amt erst die miete weiter bis wir eine neue wohnung gefunden haben...weil von jetz auf gleich findet man ja nun auch nix..weiß dort jemand was drüber?
unsere wohnung ist z z 89 qm mit 410 euro kaltmiet...plus anerkannten angemessenen nebenkosten für wasser gas etc

lieben gruß
Torsten

Verfasst: 07.02.2009 14:12
von Melinde
Hallo Torsten
Abwarten wann und was ARGE so wegen Senkung der Unterkunftskosten schreibt nachdem ihr die Veränderung gemeldet habt.
Meist werden nach einer Kostensenkungsaufforderung bis zu 6 Monate Miete und so weitergezahlt als KANN-Regelung.
Findet ihr nachweislich innerhalb der gesetzten Frist keine Möglichkeit und gibt es keine passende/angemessene neue Bleibe, dann Weiterbewilligung beantragen.
Gruss