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Hundesteuer
Verfasst: 06.02.2009 20:55
von Corica
wie ist es in eurer gemeinde mit der hundesteuer.
bezahlt ihr den vollen betrag.
oder kommt die gemeinde ALG 2 E.
etwas entgegen.
bei uns gibt es kein entgegenkommen.
habe angerufen, nein da ist nichts zu machen.
aber obdachlose brauchen keine steuern für
ihre hunde zahlen.
mfg dieter
Verfasst: 07.02.2009 14:28
von Melinde
Hallo Dieter
Auszug aus der Hundesteuersatzung unserer Gemeinde:
"§ 6
Steuerbefreiungen
(1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.
(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für
a) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden.
b) Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind.
c) Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
d) Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl.
§ 7
Steuerermäßigung
(1) Für Hunde, die zur Bewachung von bewohnten Gebäuden benötigt werden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen ist die Steuer auf Antrag der oder des Steuerpflichtigen auf 50 v. H. des für die Gemeinde geltenden Steuersatzes nach § 5 Abs. 1 und 2 zu ermäßigen.
(2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf 10 v. H. des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1 und 2 zu ermäßigen.
§ 8
Allgemeine Voraussetzungen für Steuervergünstigungen
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde, für welche die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenenVerwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
2. die Hunde entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden."
Der erste Hund kostet im Jahr 27,60 €, bei weiteren erhöht es sich beträchtlich.
Gruss
Verfasst: 07.02.2009 18:12
von ayumi
Hier in Berlin kann bei Hartz IV Bezug auf Antrag die Hundesteuer halbiert werden.
Das sind dann 60 statt 120 € im Jahr.
Habe den Antrag gerade hier zu liegen.
LG
Verfasst: 07.02.2009 18:22
von Corica
ayumi hat geschrieben:Hier in Berlin kann bei Hartz IV Bezug auf Antrag die Hundesteuer halbiert werden.
Das sind dann 60 statt 120 € im Jahr.
Habe den Antrag gerade hier zu liegen.
LG
in hameln geht das nicht.
die wissen genau das jeder an seinem hund hängt.
keiner würde seinen hund wegen der steuer abschaffen.
leider, ist eben ein hobby.
mfg dieter