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Mietspiegel

Verfasst: 05.02.2009 18:54
von Corica
nun erhöt die HWG die miete um 17,50 €.
muß das amt die mieterhöung tragen ??
mfg dieter

Verfasst: 05.02.2009 19:28
von buxi
na klar! Umgehend einreichen zur Information!
Gruß buxi

Verfasst: 05.02.2009 19:54
von DjTermi
So einfach kann man da aber nicht JA sagen Sorry !

Das kommt darauf an welcher Teil der Miete erhöht wurde.
Handelt es sich um eine Nebenkosten Erhöhung innerhalb der regulären Nebenkostenposten wird diese durch die Arge übernommen.

Sollte es sich aber um eine Nebenkostenerhöhung z.b wegen Einbau einer Sat-Anlage oder ähnlichen (Nebenkosten die nicht von der ARGe gezahlt werden) handeln, wird die Mietkostenerhähung nicht ünernomen.

Verfasst: 05.02.2009 20:27
von Corica
es geht hier um eine anhebung auf die ortsübliche
vergleichsmiete.
mfg dieter

Verfasst: 05.02.2009 20:36
von buxi
und die wird die Arge schön übernehmen müssen! Ansonsten muß denen das der Anwalt oder das SG sagen!
Gruß buxi

Verfasst: 05.02.2009 20:43
von Corica
buxi hat geschrieben:und die wird die Arge schön übernehmen müssen! Ansonsten muß denen das der Anwalt oder das SG sagen!
Gruß buxi
in dem schreiben von der HWG stand geschrieben ob
ich dem zustimme.
habe schriflich nicht zugestimmt.
nächsten morgen anruf von HWG, stimmen sie der
mieterhöung ncht zu müssen wir gegen sie klagen.
also was soll das ????????????
mfg dieter

Verfasst: 05.02.2009 21:36
von buxi
Die Wohnbaugesellschaft muß Dir eine gewisse Teit zur Unterschrift zugestehen ich glaube 14 Tage. Die sollen Dich mal nicht so unter Druck setzen sonst drohst Du mit dem Anwalt! Wenn sie Dir wieder mit einer Klage drohen dann sag ihnen einfach, daß sie doch klagen sollen. Kündigen können sie Dir deshalb nicht!
Gruß buxi