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Was darf ich bei harz 4 neuantrag auf dem konto haben.

Verfasst: 04.02.2009 22:14
von Corica
morgen muß meine tochter ihren antrag abgeben.
sie wollen ja die letzten 3 kontoauszüge sehen.
muß sie das guthaben erst verbrauchen ?
und das alles für 2 wochen bis sie wieder arbeit hat.
ist dringent.
mfg

Verfasst: 04.02.2009 22:28
von DjTermi
Ein Grundfreibetrag in Höhe von 150,- € je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens jeweils 3.100,- €, maximal jeweils 9.750,- €.
Ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100,- € für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind.

Bei Menschen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gelten andere Beträge: Vermögensgrundfreibetrag 520,- € je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens jeweils 4.100,- €, maximal jeweils 33.800,- €.