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Unterhaltung mit Sachbearbeiter

Verfasst: 02.02.2009 17:05
von Corica
frage: ist es erlaubt ein gespräch mit einem sachbearbeiter
ins netz zu stellen.
wurde heimlich afgezeichnet.
sehr deutlich seine diskriminierung.
mfg dieter

Verfasst: 02.02.2009 17:40
von nonsens
auch wenn ich sowas allzu oft getan hätte, wir haben da einige nette sachen gehabt, du darfst es nicht.

Du wirst nachher von ihm verklagt wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und solche Sachen. Kann ganz schön teuer werden.

Wenn das Gespräch niedergeschrieben wird und persönliche Daten rausgelassen werden, dann ist es was anderes.

^^

Verfasst: 02.02.2009 17:41
von Alve
ich habe auch mal ein gespräch mit meiner bearbeiterin aufgenommen (mit handy) um meiner mudder zu beweisen, das diese bearbeiterin ein miststück ist/gott sei dank war...

aber ins net stellen? mhh...was soll dir das bringen?

Verfasst: 02.02.2009 17:56
von DjTermi
Es besteht die Möglichkeit einer Strafbarkeit gem. §201 StGB.


201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.


Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Verfasst: 02.02.2009 18:09
von Corica
danke. wie sollen wir vorgehen bei beleidigungen
in einer unmenschlichen art ?
keine beweise, der sachbearbeiter lacht sich kapput.
so geht es auch nicht.
mfg dieter

Verfasst: 02.02.2009 18:12
von DjTermi
Anzeige ? Aber der Beweis fehlt euch dann, darum wird es dann aus Mangel von Beweisen sicherlich eingestellt.

Ansonsten mit dem Vorgesetzten Reden und das erklären, ob das Hilft, ist eine andere Frage.

Verfasst: 02.02.2009 18:15
von D_C
Hi Corica,

bei einem SB der beleidigend wird (und nicht nur da) solltest du dir angewöhnen nur noch mit einem Zeugen dort hinzugehen.

Gruß,DC

Verfasst: 02.02.2009 18:16
von Corica
OK. werde es der bild zeitung zukommen lassen.
mfg dieter
die linken in hameln bekommen es auch.
mfg dieter

Verfasst: 02.02.2009 18:24
von DjTermi
Dann würde ich es lieber einer Seriösen Zeitung das zu kommen lassen ;)

Verfasst: 02.02.2009 18:47
von nonsens
DjTermi hat geschrieben:Dann würde ich es lieber einer Seriösen Zeitung das zu kommen lassen ;)
dem schliesse ich mich an, die Bild macht nur Müll draus und wird eh als erste Zeitung sofort verklagt, weil sie das veröffentlicht. Die haben schon Übung da drin ;)

Verfasst: 02.02.2009 20:00
von buxi
Genau das hätte ich jetzt auch empfohlen, anonym an die Medien, Plus Minus, Frontal, Stern-TV....mit verzerrter Stimme nachgestellte Gespräche....das kennt man doch. Die könnten sowas in der Art daraus machen.
Gruß buxi

Verfasst: 02.02.2009 20:12
von Corica
buxi hat geschrieben:Genau das hätte ich jetzt auch empfohlen, anonym an die Medien, Plus Minus, Frontal, Stern-TV....mit verzerrter Stimme nachgestellte Gespräche....das kennt man doch. Die könnten sowas in der Art daraus machen.
Gruß buxi
ich werde es versuchen.
das was der gesagt hat gehört eigentlich dem verfassungsschutz
gemeldet.
ich sage nur ARBEITSHAUS. ARBEITSDIENST.
mfg dieter

Verfasst: 04.02.2009 16:48
von Corica
habe heute eine e mail an stern tv mit meinem anliegen
gesendet. stern tv themenvorschlag. auf dem postweg eine CD
mfg dieter

Verfasst: 04.02.2009 17:08
von DjTermi
Dann sag mal wie es weiter geht ;)