War heute bei der Arge um mir einen Bewerbungskostenantrag zu holen. Dann sagte ein stellv. SB zu mir das nur noch Bewerbungskosten erstattet werden, für den Beruf den man gelernt hat.
Also kann man sich als Bürokauffrau nicht mehr als Verkäufer bewerben obwohl für Bürokauffrau keine offenen Stellen sind aber als Verkäufer ja?? Da läuft doch was falsch...Also bewerben kannn man sich schon aber man muss es dann wohl selber zahlen.
Der stellv SB meinte auch noch das es vielleicht gehen würde. Man müßte sich halt immer eine Genehmigung holen für die Stelle wo man sich bewerben möchte.
Also müßte ich dann immer über 20 km fahren, um mir für eine Bewerbung eine Genehmigung holen??
Wer hat sich denn diesen quatsch ausgedacht?
Bewerbungskosten/ Neue Regeln??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Einführung eines Vermittlungsbudgets - § 45 SGB III neu
Im Vermittlungsbudget sollen Leistungen zusammengefasst werden, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Vorstellungsgespräche, Leistungen zur Überbrückung des Lebensunterhaltes bis zur ersten Lohnzahlung, Zuschüsse zu Umzugskosten). Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler/Fallmanager gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit/der Grundsicherungsträger über den Umfang der Leistungen entscheiden.
Im Vermittlungsbudget sollen Leistungen zusammengefasst werden, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Vorstellungsgespräche, Leistungen zur Überbrückung des Lebensunterhaltes bis zur ersten Lohnzahlung, Zuschüsse zu Umzugskosten). Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler/Fallmanager gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit/der Grundsicherungsträger über den Umfang der Leistungen entscheiden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
