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Umzug in eine andere Stadt und Bedarfsgemeinschaft

Verfasst: 02.02.2009 15:38
von Alve
hallo,

ich lebe mit meinen sohn (5 jahre alt) zusammen und bekomme harzt4. ich möchte nun aber, ohne aussicht auf arbeit, zu meinen freund ziehen. er wohnt 400km weit weg von meinem jetzigen wohnort. die arge hier sagt ich darf nicht umziehen, da ich kein arbeitsangebot mit sozialversicherung habe und wir nicht heiraten wollen. die arge in dem ort wo mein freund wohnt sagt, die können nichts machen ohne das "ok" von meiner arge. ich weiß nicht was ich machen soll, die zeit rennt, mein sohn soll dieses jahr noch eingeschult werden. stimmt es das wenn ich ohne das "ok" von meiner arge umziehe, ich dann kein anspruch auf miete im neuen ort habe?

hinzu kommt noch, das wir überlegen in eine gemeinsame wohnung zu ziehen. da mein freund aber arbeiten geht und ich ja noch vom amt abhängig bin, werden wir wohl als bedarfsgemeinschaft berechnet. nun meine frage, wenn mein partner ein gehalt von 1400€ netto hat, was bekomme ich dann noch von der arge?

fragen üder fragen, danke falls mir diese jemand beantworten kann :wink:

noch was...

Verfasst: 02.02.2009 16:18
von Alve
habe auch, nachdem ich die mündliche ablehnung von meinen bearbeiter bekommen habe (die er übrigens in meine akte eingetragen hat :evil: ) mich an eine leiterin gewendet und diese sagte sie nimmt den "fall" wieder auf und dann bekomme ich einen termin zu einer anhörung. sie meinte aber im selben atemzug, das es wohl nicht bewilligt wird, da die gründe nur persönlich sind... :(

mhh...

Verfasst: 02.02.2009 17:43
von Alve
hatte gehofft das mir hier jemand helfen kann :(

Verfasst: 02.02.2009 18:06
von D_C
Hallo Alve,

ein wenig Geduld, dann wird dir auch geholfen ;-)

Also, umziehen kannst du wohin du willst, das Amt zahlt aber dann nur eine Miete in der Höhe, wie du sie jetzt auch bekommst.
Wenn du mit deinem Partner zusammenziehst und er 1400 Euro verdient, habt ihr eventuell einen Anspruch auf Wohngeld (glaube ich aber eher nicht)
Ausrechnen kannst du das hier Wohngeldrechner

Dein neuer Partner muss dann nicht nur für dich aufkommen, sondern auch für deinen Sohn.

Gruß, DC

danke

Verfasst: 02.02.2009 18:42
von Alve
erstmal danke für die info und für den link...da wir aber noch kein wohnungsangebot haben und das auch noch kein sinn ergeben würde, brauchen wir das mit dem wohngeld auch noch nicht ausrechnen :wink:

wichtig ist für mich auf jedenfall zu wissen, das wenn ich umziehe ohne "ok" ich dann trotzdem den selben mietsatz erhalte. ich neme mal ganz stark an das wenn wir in eine gemeinsame wohnung ziehen, wir dann weniger bekommen würde (bzw. haben würden) als wenn ich in eine eigene wohnung ziehe...dat is aber auch alles kompliziert :roll:

ok...dank dir aufjedenfall :D

mhhh

Verfasst: 02.02.2009 19:41
von Alve
ich habe absolut keinen plan wie ich vorgehen soll, ich bekomme zwar demnächst einen termin zu geschickt von der arge, aber ich weiß nicht was ich da dann sagen soll was ich nicht schonmal gesagt habe. das blöde ist auch das die einem vorher schon sagen das der termin auch nichts ändern wird :cry:

und was ist wenn die dann wieder ablehnen? soll ich dann hier meine wohnung kündigen und erstmal bei meinen freund wohnen? das wird doch alles nichts...ich weiß einfach nicht was ich als erstes tun soll

Verfasst: 02.02.2009 20:41
von D_C
als erstes solltest du dir mal darüber klar werden, was du willst, bzw was du und dein freund wollen.

zusammenleben mit allen konsequenzen?
näher aneinander leben mit den konsequenzen die du dann hast?

die erste variante bedeutet für dich und deinen sohn abhängigkeit vom neuen partner. kann gut sein, kann falsch sein. das könnt nur ihr entscheiden.

die zweite variante bedeutet, dass du nicht mehr miete bekommen wirst als jetzt, das du auf allen nebenkostennachzahlungen sitzen bleibst, das dir der umzug nicht bezahlt wird. aber du erhältst dir eine gewisse unabhängigkeit dem partner gegenüber

entscheiden musst du, da kann dir niemand bei helfen.

Gruß,DC

huhu

Verfasst: 03.02.2009 16:33
von Alve
hallo :wink:

ich habe heute mal in dem neuen ort bei der arge angerufen und nach gefragt ob die mir dann die miete zahlen die ich zur zeit bekomme, sie sagte JA :D

das dumme ist halt nur, ich bezahl den umzug selber, die kaution und wenn ich nach einem jahr dann dort eine betriebskostenabrechnung bekomme und nachzahlen muß, dann kann es sein das die arge diese nicht übernehmen. ich weiß auch schon was für eine wohnung ich haben darf im neuen ort...ich werd dann wohl demnächst vorort auf wohnungssuche gehen :wink: