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Antrag abholen

Verfasst: 02.02.2009 14:18
von Corica
meine tochter bekommt noch bis zum 16.02. 09 ALG 1
heute wollte sie sich einen antrag abholen,hat sie nicht bekommen.
sie sollte gleich zu einem sachbearbeiter.
mit der begründung wir wollen wissen warum sie den antrag
stellen.
nach drei stunden wartezeit wurde ihr gesagt kommen
sie morgen wieder.
den antrag hat sie nicht mitbekommen.
ist das neu ??????????
mfg dieter

Verfasst: 02.02.2009 15:24
von Ralf Hagelstein
Das ist scheibar bei U25 Masche.
Anträge aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und abgeben. Fertig.

Verfasst: 02.02.2009 15:41
von Corica
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Das ist scheibar bei U25 Masche.
Anträge aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und abgeben. Fertig.
sie ist 28 jahre alt .
hat den antrag auf ALG 2 nicht bekommen.
muß morgen um 8 uhr wieder hin.
kein termin, also zeit mitbringen.
mfg dieter

Verfasst: 02.02.2009 16:35
von nonsens
Corica hat geschrieben:
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Das ist scheibar bei U25 Masche.
Anträge aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und abgeben. Fertig.
sie ist 28 jahre alt .
hat den antrag auf ALG 2 nicht bekommen.
muß morgen um 8 uhr wieder hin.
kein termin, also zeit mitbringen.
mfg dieter
deshalb ja ANtrag ausm Netz runterladen, ausfüllen und gleich mitnehmen. Dann erspart sie sich nochmal den 3. Weg dahin....wer weiss was sie ihr morgen erzählen wollen :?

Verfasst: 02.02.2009 21:34
von rme
Hallo corica,

für mich sieht das nach einer "Einschüchterungsstrategie" aus.

Warum soll deiner Tochter das ALG2 verwährt werden? :shock:
Gut, es gibt jetzt viele Gründe, warum einem Menschen diese Sozialleistung nicht zusteht, ich gehe aber mal einfach davon aus, das ihr die Leistung zusteht.

Bei mir war das damals so, das mir die freundliche Dame, und das meine ich diesmal ernst :lol: alle Anträge und ein extra Schreiben in dem aufgeführt war, was ich noch an Unterlagen mit einreichen sollte. Ich habe alles ausgefüllt und die nötigen Unterlagen mit eingereicht und binnen 3 Wochen hatte ich meine Bewilligungsantrag zugeschickt bekommen. :shock:

Verfasst: 03.02.2009 11:21
von Corica
so ich war heute mit auf dem amt.
da sagte die junge frau ich muß erst
anrufen ob er zeit hat.
antwort kommen sie um 3 uhr wieder.
ich sagte sie braucht nur den antrag
um ALG 2 zu beantragen ab dem 16.02 .
das geht nicht sie muß bei einem neuantrag
erst um sachbearbeiter.
also noch mal hin.
ich werde sie aber begleiten.
mfg dieter

Verfasst: 03.02.2009 13:35
von Melinde
Hallo Dieter
Antrag wie schon von anderen hier gesagt aus dem Netz holen, ausfüllen und abgeben.
Das muss nicht bei ARGE sein, auch das Bürgerbüro, Rathaus, Gemeindeverwaltung des Wohnortes muss es annehmen und weiterleiten.
Schau mal in SGB I § 16 und Deine Tochter kann sich weitere Fahrtkosten sparen.
Gruss

Verfasst: 03.02.2009 13:50
von Corica
Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter
Antrag wie schon von anderen hier gesagt aus dem Netz holen, ausfüllen und abgeben.
Das muss nicht bei ARGE sein, auch das Bürgerbüro, Rathaus, Gemeindeverwaltung des Wohnortes muss es annehmen und weiterleiten.
Schau mal in SGB I § 16 und Deine Tochter kann sich weitere Fahrtkosten sparen.
Gruss
nun frage ich mich warum sie ihr den antrag nicht geben.
warum erst zu einem sachbearbeiter.
ich fahre gleich mit ihr hin.
halte euch am laufenden.
mfg dieter

Verfasst: 03.02.2009 13:58
von DjTermi
Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass die meisten Alg II-Träger Erstanträge auf Alg II nur im Rahmen persönlicher Vorsprache entgegennehmen oder Ausgeben, um den Antrag mit dem Antragsteller gemeinsam durchzusehen und gleich evtl. noch fehlende Angaben einfordern zu können. Ich weiss nicht, ob das auch bei euch so gehandhabt wird, halte es aber für wahrscheinlich.

Verfasst: 03.02.2009 17:11
von Corica
DjTermi hat geschrieben:Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass die meisten Alg II-Träger Erstanträge auf Alg II nur im Rahmen persönlicher Vorsprache entgegennehmen oder Ausgeben, um den Antrag mit dem Antragsteller gemeinsam durchzusehen und gleich evtl. noch fehlende Angaben einfordern zu können. Ich weiss nicht, ob das auch bei euch so gehandhabt wird, halte es aber für wahrscheinlich.
genau so war es.
wieder zwei stunden gewartet.
nun hat sie alles.
ist es so üblich das sie eine aktuelle einwohnermeldebescheinigung
vorlegen muß?
mfg dieter

Verfasst: 04.02.2009 00:03
von DjTermi
Ja und Nein einige machen es, die anderen nicht. Eine Dienstanweisung dazu gibt es nachmeinen Wissen nicht.

PS: Leider kennt keiner die Person, Du weißt schon ;) “PN“

Verfasst: 04.02.2009 18:01
von Corica
jetzt findet sie ihren sozialversicherungsausweis nicht.
wo bekommt sie einen neuen.
mfg dieter

Verfasst: 04.02.2009 18:25
von nonsens
wenn mich nicht alles täuscht von der Rentenversicherungsanstalt ?
Dachte aber, die DInger wurden von der berüchtigten Steueridentifikationsnummer abgelöst, die fast jeder schon mitgeteilt bekommen hat :?:

Verfasst: 04.02.2009 18:51
von DjTermi
Nein, bei der Krankenkasse Anrufen, die machen das :)

Die Steuer-Identifikationsnummer wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden. Zur Verfahrenserleichterung sollen in einer Übergangsphase aber noch bei Steuernummern angegeben werden.

Das bisherige lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird ebenfalls durch die Steuer-Identifikationsnummer ersetzt. Damit wird eine Voraussetzung eines elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch künftig auf die Karton-Lohnsteuerkarte ganz verzichtet werden kann.